Zustimmungsverweigerung zur Einstellung wegen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, § 99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Beabsichtigte Einstellung des Herrn/Frau […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Schreiben vom ... ist der Betriebsrat über die von der Geschäftsleitung beabsichtigte Einstellung von Herrn Maier mit der Wirkung zum ... nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterrichtet worden. Nach eingehender Prüfung hat der Betriebsrat den Beschluss gefasst, die Zustimmung zu dieser geplanten personellen Einzelmaßnahme zu verweigern:

  1. Die Zustimmung wird nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert, da die Einstellung von Herrn Maier einen Verstoß gegen ein gesetzliches Diskriminierungsverbot bedeutet. Der Arbeitgeber ist vor einer Einstellung gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet zu prüfen, ob ein Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Diese Prüfung hat vor der Einstellung von Herrn Maier jedoch nicht stattgefunden. 
  2. Die Zustimmung wird darüber hinaus nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG verweigert. Der Betriebsrat ist besorgt, dass durch die beabsichtigte Einstellung für andere Mitarbeiter Nachteile entstehen. Am ... hat Frau Schuster eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit nach § 9 TzBfG beantragt. Durch die Einstellung von Herrn Maier besteht allerdings die Besorgnis, dass der Antrag von Frau Schuster nicht durchgesetzt werden kann. 
  3. Die Zustimmungsverweigerung wird ferner auf § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG gestützt. Freie Arbeitsplätze müssen nach § 93 BetrVG betriebsintern ausgeschrieben werden. Dies ist vor der Einstellung von Herrn Maier nicht geschehen. 

Desweiteren wurden dem Betriebsrat die Bewerbungsunterlagen weiterer Mitarbeiter bislang nicht vorgelegt. Somit wurde er nur unvollständig unterrichtet. Deshalb wollen wir darauf hinweisen, dass erst nach einer vollständigen Unterrichtung die Wochenfrist nach § 99 Abs. 3 BetrVG beginnt. Dementsprechend behält sich der Betriebsrat die Geltendmachung zusätzlicher Zustimmungsverweigerungsgründe nach der Prüfung der weiteren Unterlagen vor. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender