Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, sind Sie gemäß § 2 Nachweisgesetz verpflichtet sind, die vorhersehbare Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses mit Herrn/Frau […] neben den üblichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten. Im Fall des neu eingestellten Herrn/Frau […] haben Sie dies nicht getan, sondern Befristungsdauer und Befristungsgrund nur mündlich mitgeteilt.

Der Betriebsrat möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz verpflichtet sind, Herrn/Frau […] das Beginn- und Enddatum der Befristung schriftlich mitzuteilen. Falls es sich um eine Zweckbefristung handelt, müssen Sie Herrn/Frau […] den zu erreichenden Befristungszweck mitteilen (z.B. die vollständige Erledigung einer genau beschriebenen Arbeitsaufgabe).

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Schriftformerfordernis zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung ist. Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört und hat der von Ihnen beantragten Einstellung nicht widersprochen.

Wir erwarten umgehend, dass Sie Herrn/Frau […] die Befristung unverzüglich schriftlich mitteilen und uns eine Kopie dieses Schreibens zukommen lassen, um den Vorgang abschließen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender