Beschäftigung als Aushilfe während Elternzeit

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Beschäftigung von Frau […] als Aushilfe während ihrer Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie dem Betriebsrat am […] schriftlich mitgeteilt haben, soll Frau […] vom […] bis zum […] aushilfsweise auf dem Arbeitsplatz beschäftigt werden, auf dem sie schon vor Antritt ihrer Elternzeit tätig war.

Unserer Ansicht nach handelt es sich hierbei um eine Einstellung, die nach § 99 Abs. 1 BetrVG von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig ist. Da sich die Arbeitsbedingungen von Frau […] grundlegend ändern, kommt es zu einer Neueingliederung, durch die Zustimmungsverweigerungs-gründe zum Tragen kommen können, die bei der Einstellung noch nicht absehbar waren und nach Sinn und Zweck der Mitbestimmung eine erneute Beteiligung des Betriebsrats erfordern.

Hauptsächlich denken wir daran, dass durch die aushilfsweise Tätigkeit von Frau […] andere Arbeitsplätze gefährdet werden könnten.

Unserer Auffassung nach ist der Fall der aushilfsweisen Beschäftigung mit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder der Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gleichzusetzen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats immer dann, wenn der Maßnahme eine neue Arbeitgeberentscheidung zugrunde liegt. Der Betriebsrat sieht das in diesem Fall als zutreffend.

Deshalb bitten wir um eine unverzügliche Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender