Zustimmungsverweigerung bei Einstellung nach § 99 Abs. 2 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

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im Hause

Zustimmungsverweigerung bei Einstellung nach § 99 Abs. 2 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner letzten Sitzung vom […] beschlossen, zu der von Ihnen geplanten Einstellung von Herrn […] seine Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Ziff. 1 und 5 BetrVG zu verweigern.
Die Einstellung von Herrn […] verstößt gegen §§ 611a und 611b BGB.

In der Produktionsabteilung, in der Herr […] tätig werden soll, arbeiten zurzeit vier Bestücker, jedoch keine weibliche Mitarbeiterin.

Die Stelle ist von Ihnen entgegen § 611b BGB nicht geschlechtsneutral, sondern gezielt für männliche Bewerber ausgeschrieben worden. Erfreulicherweise befanden sich dennoch unter den zehn Bewerbungen fünf Bewerbungen von Frauen, deren Qualifikation nach den dem Betriebsrat vorliegenden Bewerbungsunterlagen mindestens gleichwertig war; zum Teil waren die Abschlusszeugnisse sogar besser.

Die Agentur für Arbeit hat uns außerdem bestätigt, dass momentan genügend Produktionsmitarbeiterinnen auf dem Markt zur Verfügung stehen würden.

Die weiblichen Bewerber werden durch die Einstellung von Herrn […] diskriminiert (§ 611a BGB).

Die Zustimmungsverweigerung ist auch nach § 99 Abs. 2 Ziff. 5 BetrVG begründet. Der Betriebsrat hatte bereits mit Schreiben vom […] die betriebsinterne und geschlechtsneutrale Ausschreibung aller neu zu besetzenden Stellen verlangt. Leider ohne Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender