Grundsätze für die Verteilung des Urlaubs

Betriebsrat
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Grundsätze für die Verteilung des Urlaubs

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem es im vergangenen Jahr in der Belegschaft zu erheblichen Streitigkeiten über die Frage gekommen ist, wer wann in den Urlaub gehen darf, sieht sich der Betriebsrat zur Erhaltung des Betriebsfriedens genötigt, im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG initiativ tätig zu werden.

Momentan tragen sich alle Mitarbeiter zu Beginn des Jahres in eine Urlaubsliste ein, nachdem sie sich mit ihren Kollegen und den zuständigen Vorgesetzten abgesprochen haben. Aufgrund der uneinheitlichen Handhabung von Streitfällen durch die jeweiligen Vorgesetzten hat sich in der Belegschaft eine große Unsicherheit breit gemacht, die nach einer einvernehmlichen Lösung verlangt.

Die Urlaubsregelung stellt für die Mitarbeiter eine wichtige Angelegenheit dar. Viele unserer Kollegen haben Familie und müssen deshalb in den Ferienzeiten ihren Urlaub nehmen. Gerade hier ist es wichtig, keine Unsicherheiten aufkommen zu lassen, damit die Mitarbeiter sich auf ihren Urlaub verlassen können. Auch der Betriebsfrieden kann durch eine Auseinandersetzung über die Verteilung der Urlaubstage im Urlaubsjahr erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Deshalb haben wir in unserer letzten Sitzung vom […] beschlossen, mit Ihnen eine Vereinbarung über Richtlinien zur Verteilung des Urlaubs auf die einzelnen Monate des Kalenderjahrs zu erstellen. Folgende Punkte sollten unbedingt geregelt werden:

  1. Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern ist vorrangig in den Schulferien Urlaub zu gewähren.
  2. Bei Arbeitnehmern mit einem berufstätigen Partner ist darauf Rücksicht zu nehmen, zu welchem Zeitpunkt dieser Urlaub nehmen kann.
  3. Es werden zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien vereinbart.
  4. Brückentage sollten abwechselnd von den Arbeitnehmern genommen werden.
  5. etc.

Wir wären sehr erfreut, wenn Sie uns einen baldigen Termin zum Eintritt in entsprechende Verhandlungen nennen könnten, damit die neue Vereinbarung noch auf die Verteilung des Urlaubs im kommenden Urlaubsjahr angewandt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender