Urlaubsplanung für das kommende Jahr

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Urlaubsplanung für das kommende Jahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Jahr kam es bereits mehrmals in der Urlaubsfrage zu Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Arbeitnehmern und der Geschäftsleitung. Der Betriebsrat möchte deshalb zur Einhaltung des Betriebsfriedens sein Initiativrecht aus § 87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG wahrnehmen.

Wie Ihnen bekannt sein sollte, handelt es sich dabei um ein qualifiziertes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Wir sehen uns genötigt, es in Anspruch zu nehmen, da es sich bei der Urlaubsplanung der Belegschaft für das aktuelle Urlaubsjahr um eine wichtige Frage des betrieblichen Miteinanders handelt. Die uneinheitliche Individualregelung, die momentan praktiziert wird, verunsichert die Arbeitnehmer zunehmend.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, uns innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob weiterhin Individualurlaubsansprüche mithilfe eines Urlaubsplanes geltend gemacht werden können, oder ob gar Betriebsferien geplant sind.

Im ersten Falle wäre die schnelle Erstellung einer Urlaubsliste erforderlich, aus der ein Urlaubsplan zu entwickeln ist, wobei Unstimmigkeiten mit uns zu beraten sind. Im zweiten Falle ist mit uns über Zeitpunkt und Dauer der Betriebsferien zu verhandeln.

Wir fordern Sie hiermit auf, im Interesse der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer des Betriebes, sich entsprechend der gesetzten Frist zu äußern und erwarten von Ihnen einen baldigen Verhandlungstermin zur einvernehmlichen Regelung der Urlaubslage.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender