Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Lohnerhöhungen

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Lohnerhöhungen

Sehr geehrter Herr Mustermann,

uns haben einige Beschwerden erreicht, dass eine Anrechnung der übertariflichen Zulagen auf die letzten Tariflohnerhöhungen vom […] erfolgt ist. Nach Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten hat der Betriebsrat festgestellt, dass die Anrechnung bei den Mitarbeitern unterschiedlich erfolgt ist. In einigen Fällen ist die Anrechnung nur teilweise erfolgt, in manchen Fällen gar nicht und in anderen Fällen voll.

Bitte teilen Sie dem Betriebsrat schnellstmöglich mit, warum die Anrechnung nicht einheitlich erfolgt ist. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen werden wir zur Weiterverhandlung der Thematik einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Der Betriebsrat möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Anrechnung von übertariflichen Zulagen auf Tariflohnerhöhungen ein Mitbestimmungsrecht besitzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bereits seit längerem festgestellt, dass der Betriebsrat dann ein Mitbestimmungsrecht besitzt, wenn übertarifliche Zulagen ungleichmäßig oder nur teilweise durch den Arbeitgeber angerechnet werden. Diesen Sachverhalt müssen wir nach Einsicht der Unterlagen annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender