Anordnen von Überstunden

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Anordnen von Überstunden

Sehr geehrter Herr Mustermann,

von betroffenen Mitarbeitern erreichten den Betriebsrat wiederholt Beschwerden, dass in letzter Zeit ohne erkennbaren Notfall Überstunden angeordnet wurden, die nicht angekündigt waren.

Die jeweiligen Vorgesetzten konnten auf unsere Nachfrage hin die Gründe für die Überstunden nicht hinreichend erklären.

Daher möchten wir Sie hiermit bitten, umgehend eine Stellungnahme abzugeben, aus der hervorgeht, welche Mitarbeiter in welchem Ausmaß im Zeitraum vom […] bis […] betroffen waren und wie die Überstunden zu begründen waren.

Ohne die Zustimmung des Betriebsrats dürfen keine Überstunden angeordnet werden. Dies geht eindeutig aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hervor, der das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden regelt.

Für die zukünftige Anordnung von Überstunden fordern wir Sie dazu auf, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten. Sollte dies entgegen unserer Aufforderung nicht geschehen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Es ist im Hinblick auf den Betriebsfrieden in beiderseitigem Interesse, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und wir sind zuversichtlich, dass dies auch geschehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender