Betriebsvereinbarung zum Thema Qualitätsmanagement

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vereinbart:

  1. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wird das Qualitätsmanagementsystem […] (kurz: QMS) eingeführt. Ein Personalabbau ist nicht damit verbunden.
  2. Diese Vereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG.
  3. Die Einführung des QMS soll Verbesserungen vor allem im Bereich der Personalentwicklung und Arbeitsorganisation, aber auch der Arbeitsbedingungen, des Gesundheitsschutzes und der Umweltverträglichkeit bewirken.
  4. Soweit es durch die Einführung zu Erweiterungen von Arbeitsinhalten kommt, ist zu prüfen, ob die Eingruppierung noch angemessen ist. Betrifft die Aufgabenerweiterung Arbeitsgruppen, wird die personelle Zusammensetzung geprüft und gegebenenfalls Personal aufgestockt.
  5. Änderung von Arbeitsaufgaben stellen eine mitbestimmungspflichtige Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar.
  6. Alle Mitarbeiter erhalten vor Einführung des QMS auf Kosten des Arbeitgebers eine Grundschulung über Ziele und Inhalte des Qualitätsmanagementsystems. Die Schulung wird durch die Firma […] übernommen. Für die Dauer der Schulung werden die Mitarbeiter unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freigestellt.
  7. Zur Sicherstellung und Verbesserung von betrieblichen Abläufen werden Audits durchgeführt. Sie dienen hauptsächlich der Rückmeldung und nicht Kontrollzwecken. Inhalt und Form der Fragebögen ist mit dem Betriebsrat abzustimmen.
  8. Die betroffenen Arbeitnehmer werden rechtzeitig über Zweck, Art und Leitung des Audits informiert. Sie können auf Wunsch an der Nachbesprechung teilnehmen. Dem Betriebsrat ist das Protokoll einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen zuzuleiten. Außerdem wird es an den vorgesehenen Stellen ausgehängt.
  9. Vorschläge im Rahmen von Projektgruppen, Qualitäts- und Arbeitsgruppen werden nach den Grundsätzen über das betriebliche Vorschlagswesen (Betriebsvereinbarung vom […] behandelt.
  10. Aufträge, Fehler etc. werden nur zurückverfolgt, um Fehler und deren Ursachen zu beseitigen. Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle findet nicht statt. Qualitätsaufzeichnungen dürfen nur in besonderen Fällen und im Einvernehmen mit dem Betriebsrat mit dem jeweiligen Namen und der Personalnummer geführt werden. Der Betriebsvereinbarung ist als Anlage eine Liste mit Qualitätsaufzeichnungen, die Personaldaten enthalten, beizufügen.
  11. Soweit Personaldaten gespeichert und/oder verarbeitet werden sollen, ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich. Es gelten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
  12. Die Mitarbeiter sind rechtzeitig zu informieren über
    • den jeweiligen Audit-Plan,
    • die im Zusammenhang mit dem Audit zu vergebenden Stellen (Auditor, Moderator),
    • Angebote zur Fortbildung und
    • über Änderungen die Arbeitsabläufe und –aufgaben betreffend.
  13. Aus Anlass der Einführung des QMS können Kündigungen oder Versetzungen gegen den Willen des betroffenen Beschäftigten nicht ausgesprochen werden.
  14. Die Verfahrensanleitungen werden zusammen mit den betroffenen Arbeitnehmern erstellt. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates sind zu beachten.
  15. Dem Betriebsrat sind Fortbildungsmaßnahmen spätestens […] Wochen vor deren Beginn schriftlich mitzuteilen. Erforderlich sind nicht nur Angaben zu Zeitpunkt, Dauer und Ort, sondern auch zur Thematik und dem Teilnehmerkreis. Der Betriebsrat kann Änderungen verlangen und in Zweifelsfällen die Fortbildungsmaßnahmen ablehnen. Sollen im Rahmen der Fortbildung Prüfungen stattfinden, ist dies vorher mit dem Betriebsrat abzustimmen.
  16. Der Betriebsrat erhält Unterlagen über die laufenden Audits einschließlich Angaben über Typ, betroffenem Bereich und Auditor/innen. Auf Verlangen sind ihm außerdem die Audit-Checkliste, die Befragungsbögen oder Leitfäden für Interviews mindestens […] Wochen vor Beginn der Audits zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat kann die Änderung oder Ergänzung von Fragen verlangen.
  17. Außerdem ist der Betriebsrat berechtigt, an der Durchführung des Audits teilzunehmen.
  18. Zusammen mit dem Betriebsrat werden Stellenbeschreibungen und Organisationspläne erstellt, von denen der Betriebsrat Kopien erhält.
  19. Es wird ein Lenkungsausschuss gebildet, in den der Betriebsrat […] Mitglieder entsenden kann.
  20. Bei der Auswahl des Qualitätsbeauftragten ist der Betriebsrat hinzuziehen.
  21. Über Streitigkeiten in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entscheidet die Einigungsstelle.
  22. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.