Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

§ 1 Ziel und Zweck

Diese Betriebsvereinbarung verfolgt den Zweck, alle Mitarbeiter des Betriebs durch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) zu schützen. Deshalb wird die folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

§ 2 Gegenstand der Betriebsvereinbarung

Alle Mitarbeiter des Betriebs werden verpflichtet, zu jeder Zeit und an jedem Ort einen Mund-Nasenschutz zu tragen, um andere Personen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) zu bewahren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass der Mund-Nasenschutz immer den Mund und die Nase bedeckt und ordentlich befestigt wird.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich über die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes ohne medizinischen oder gesundheitlichen Grund hinwegsetzen, müssen mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen.

§ 3 Beschaffung der Mund-Nasenschutz-Masken

Der Arbeitgeber wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs zwei Stück Mund-Nasenschutz-Masken zur Verfügung stellen und diesen gegen Quittung aushändigen.

§ 4 Wechsel- und Reinigungspflicht

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, ihren Mund-Nasen-Schutz täglich zu wechseln und maschinell bei einer Temperatur von 60°C mit entsprechendem Reinigungsmittel zu waschen.