Betriebsvereinbarung zum Thema Rauchverbot im Betrieb

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

Präambel

Der Betrieb […] und seine Mitarbeiter tragen die Verantwortung für ein gesundes und sauberes Arbeitsumfeld. Die folgende Betriebsvereinbarung soll den Bedürfnissen und Wünschen sowohl der Raucher als auch der Nichtraucher im Betrieb gerecht werden.

Die Auswertung der kürzlich vom Betriebsrat durchgeführten Meinungsumfrage zum Thema ,,Rauchen im Betrieb“ hat allerdings ein eindeutiges Meinungsbild zugunsten der Nichtraucher ergeben.

Aus diesem Grunde sollen die Interessen der Nichtraucher in Situationen, die auch mit dieser Betriebsvereinbarung nicht eindeutig geregelt werden konnten, Vorrang genießen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für den gesamten Bereich des Betriebes und für alle Mitarbeiter.

§ 2 Rauchverbot

Ein absolutes Rauchverbot für Beschäftigte und auch für Besucher besteht im Betriebsbereich an feuergefährdeten Stellen. Die feuergefährdeten Stellen sind von der zuständigen Abteilung für Arbeitsschutz und dem Betriebsrat im Zusammenwirken mit der Berufsgenossenschaft festgelegt. Sie sind durch Schilder ausdrücklich gekennzeichnet und in der Anlage 1 zur Betriebsvereinbarung aufgeführt.

§ 3 Einrichtung von Nichtraucher‑ und Raucherzonen

  1. Im Übrigen ist der gesamte Bereich des Betriebes Nichtraucherzone mit Ausnahme der nachfolgenden Bereiche:
  2. Grundsätzlich als Raucherzonen gelten folgende Bereiche:
    • […],
    • […],
    • […],
    • […]

§ 4 Durchführung der Betriebsvereinbarung

  1. Die Betriebsleitung sorgt für die Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung bei den Mitarbeitern und wirkt entsprechend auch auf die für den Betrieb tätigen Fremdfirmen (z. B. Reinigungsfirma und Sicherheitsdienst) hin.
  2. Die in § 3 aufgeführten Zonen werden durch Hinweisschilder entsprechend gekennzeichnet.
  3. Der Zigarettenautomat in der 2. Etage wird demontiert und künftig nicht wieder installiert.

§ 5 Hinweise auf Folgen bei Verstoß gegen ein Rauchverbot

  1. Wer einem bestehenden Rauchverbot zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von 40,- Euro belegt werden. Darüber entscheiden der Betriebsrat und die Geschäftsstellenleitung gemeinsam. Die Geldbuße ist bei der nächsten Lohn‑ und Gehaltsabrechnung einzubehalten und der Unterstützungskasse des Betriebes zuzuleiten.
  2. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen ein wirksames Rauchverbot im Wiederholungsfalle nach erfolgter Abmahnung auch zur Kündigung führen kann.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Diese Betriebsvereinbarung tritt zum […] in Kraft.
  2. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
  3. Die Kündigung bedarf ebenso wie eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform.
  4. Im Falle einer Kündigung gilt diese Betriebsvereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung weiter.
  5. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung.