Betriebsvereinbarung zum Thema Raucherecken im Betrieb

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vereinbart:

  1. Aus Feuerschutz- und Versicherungsgründen ist es verboten, auf dem Betriebsgelände und in den Betriebsräumen zu rauchen. Ausgenommen von diesem Verbot sind
  • die Raucherecken in den Werkshallen,
  • die Raucherzonen in den Pausenräumen und der Kantine und
  • die Büroräume, soweit sich die Mitarbeiter nicht mehrheitlich für ein Rauchverbot ausgesprochen haben.
  • Raucherecken dürfen nur dort im Betrieb eingerichtet werden, wo eine Gefährdung von Sachen oder Personen weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Die Standorte für die Raucherecken sind in Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft auszusuchen. Die einzelnen Standorte sind den Mitarbeitern durch Aushang am schwarzen Brett bekannt zu machen.
  • Sie sind jeweils mit einem Standaschenbecher auszustatten, der mit Sand gefüllt sein muss. Der Arbeitgeber hat für ausreichende Belüftungsmöglichkeiten zu sorgen.
  • Arbeitgeber und Betriebsrat sind sich einig, dass Raucherpausen nur in einem eingeschränkten Umfang erlaubt werden können, da den Rauchern durch diese Regelung gegenüber den Nichtrauchern ein Vorteil eingeräumt wird. Den Mitarbeitern ist es gestattet, pro Stunde/pro Schicht […] Mal die Raucherecke aufzusuchen. Dabei darf der Aufenthalt insgesamt pro Arbeitstag/Schicht die Dauer von […] Minuten nicht übersteigen.
  • Der Zeitpunkt für die Pause ist von den Mitarbeitern so zu wählen, dass der Produktionsablauf nicht gestört wird. Der Vorgesetzte kann mit Hinweis auf konkrete betriebliche Gründe die Anweisung geben, die Raucherecke zu einem späteren Zeitpunkt aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlungen droht nach Ausspruch einer Abmahnung die Kündigung.
  • Der Beschäftigte hat Anfang und Ende sowie die Dauer der Raucherpausen im Einzelnen auf einem in der Raucherecke sichtbar angebrachten Zettel fest zu halten. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn der Vorgesetzte auf eine schriftliche Abmeldung verzichtet. Falsche Angaben erfüllen den Tatbestand des Betruges und ziehen ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung nach sich.
  • Die Raucherpausen sind vom Arbeitgeber wie Arbeitszeit zu bezahlen. Für den Fall einer missbräuchlichen Inanspruchnahme wird der Lohn pro nicht gestatteter Pause um […] des Stundenlohnes gekürzt.
  • Generell keine Raucherpausen dürfen eingelegt werden
    • in der ersten Stunde/in den beiden ersten Stunden nach Arbeitsantritt,
    • in den Stunden unmittelbar vor und nach den Pausen sowie
    • in der Stunde unmittelbar vor Schichtende.
  • Bei einem Verstoß gegen das generelle Raucherverbot und das eingeschränkte Verbot nach Ziff. 7 entfällt ein Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Zeit der Raucherpause. Zusätzlich wird eine Geldbuße in Höhe von […] Stundenlöhnen fällig, die der Arbeitgeber bei der nächsten Lohnabrechnung einbehält und in die Betriebskasse einzahlt. Bevor der Arbeitgeber die Geldbuße verhängt, hat er den betreffenden Beschäftigten anzuhören und die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot eine Abmahnung und im Wiederholungsfalle eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
  • Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.