Zwischen der Firma […]
und
dem Betriebsrat der Firma […]
Präambel
Gesundheitsschutz - § 5 ArbSchG
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Arbeitnehmer
§ 2 Unterweisung und Qualifizierung
§ 12 ArbSchG; Jährliche Unterweisung; Vorgesetztenschulung; Dokumentation
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
Analyse der Arbeitsbedingungen; Woraus kann sich Gefährdung ergeben
§ 4 Durchführung
Sicherheitsfachkraft; Beurteilungsteam; Befragung der Mitarbeiter mittels Fragebögen; Arbeitsplatzbegehung; Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Zeitpunkt
Bis wann erstmalige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung; Vorgehen bei Meldungen von Mitarbeitern oder Vorgesetzten; Hinweise aus BEM-Verfahren
§ 5 Datenschutz
Befragungen der Mitarbeiter sind arbeitsplatzbezogen und anonymisiert, wenn dennoch Zuordnung möglich, ist die Auswertung durch einen Betriebsfremden durchzuführen; Umgang mit personenbezogenen Daten