Betriebsvereinbarung zum Thema Intranet und Internet

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG vereinbart:

  1. Diese Betriebsvereinbarung regelt den Zugang zum Internet über das unternehmensinterne Intranet.
  2. Der Zugang zum Internet erfordert eine gesonderte Berechtigung, die auf Antrag erteilt wird, wenn die Internet-Nutzung zur Unterstützung der Arbeit sinnvoll ist.
  3. Der Arbeitgeber bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit zur Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen an, die einen Überblick über den Aufbau des Internets und seine Nutzungsmöglichkeiten vermitteln sowie insbesondere Hilfestellungen im Umgang mit Suchmaschinen geben.
  4. Das Unternehmen wird den Mitarbeitern aufgabenorientierte Navigationshilfen zur Verfügung zu stellen, um das Auffinden nützlicher Informationen zu erleichtern.
  5. Der Übergang vom Intranet ins Internet wird durch das System […] geschützt. Oft benötigte Internetseiten werden vom System […] bereit gehalten, so dass in diesen Fällen kein Zugriff aufs Internet erforderlich ist.
  6. Jeder Zugriff auf das Internet einschließlich Download von Dateien wird protokolliert. Der Umfang der gespeicherten Informationen lässt sich der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung entnehmen. Unternehmensinterne E-Mails und die unternehmensinterne Nutzung von Telediensten unterliegen dagegen nicht der Protokollierung.
  7. Die Protokollierung ist zulässig ausschließlich zum Zwecke der Abrechnung der Internet-Nutzung, dem Schutz der Systemsicherheit, der Optimierung des Netzes und der Auswertung und der Behebung von technischen Fehlern.
  8. Zugriff auf die gespeicherten Daten dürfen nur die mit der Netzwerk- und Systemsicherheit betrauten Mitarbeiter nehmen. Eine Liste dieser Personen enthält Anlage 2 zur Betriebsvereinbarung.
  9. Zu Abrechnungszwecken können die Downloadzeiten und übertragenen Datenmengen als Summe pro Monat und Anschluss aufgelistet werden. Um Fehler analysieren und beheben zu können, sind Auswertungen und Reports auf einzelne Protokollzeilen zulässig. In beiden Fällen ist es nicht möglich zu erkennen, welche Person die jeweilige Seite aufgerufen hat und von welchem Rechner der Zugriff erfolgt ist.
  10. Besteht ein begründeter Verdacht, dass der Beschäftigte den Internet-Zugang missbraucht hat, wird er zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Lässt sich der Verdacht auf diese Weise nicht ausräumen, kann unter Beteiligung des Betroffenen und eines Betriebsrats-Mitglieds das Protokoll über die Internet-Nutzung eingesehen werden.
  11. Die Berechtigung zur Einsichtnahme wird an 2 Passwörter gekoppelt und kann nur unter Eingabe der Benutzer- oder Geräteidentifizierung ausgeübt werden. Eines der Passwörter ist im Besitz des Betriebsrates. Für Notfälle sind beide Passwörter an der zentralen Stelle […] hinterlegt. Wird in einem derartigen Fall von den Passwörtern Gebrauch gemacht, ist der Betriebsrat umgehend zu informieren.
  12. Die Daten werden höchstens für […] Monate gespeichert und werden danach automatisch gelöscht.
  13. Informationen, die unter Verletzung der Regelungen dieser Betriebsvereinbarung erlangt worden sind, dürfen nicht zum Nachteil der Beschäftigten für personelle Einzelmaßnahmen benutzt werden.
  14. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.