Dienstreiseordnung

BAG 1 ABR 91/79 vom 8. Dez. 1981

Leitsatz

Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erläßt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden.