Zinsgünstige Arbeitnehmerdarlehen

BAG 1 ABR 80/77 vom 9. Dez. 1980

Leitsatz

1. Die Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer ist eine betriebliche Sozialleistung und eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung. Ihre generelle Regelung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10.

2. Der Arbeitgeber ist jedoch bei der Entscheidung über Umfang und Zweck solcher Leistungen frei.

3. Überträgt der Arbeitgeber die Gewährung der zinsgünstigen Darlehen einem zweckgebundenen Sondervermögen, so errichtet er damit eine "Sozialeinrichtung". Die Mitbestimmung des Betriebsrats ergibt sich dann aus BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8.