Kein Mitbestimmungsrecht bei Vergütung freigestellter BR-Mitglieder
BAG Az. 1 ABR 12/23 vom 26. Nov. 2024
in freigestelltes Betriebsratsmitglied wurde von der Arbeitgeberin in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert, nachdem es ein Assessment-Center erfolgreich absolviert hatte. Der Betriebsrat forderte eine Mitbeurteilung nach § 99 Abs. 1 BetrVG.
Die Beweislast beim Zugang von E-Mails
LAG Köln Az. 4 Sa 3157/21 vom 11. Jan. 2022
Den Beweis des Zugangs einer E-Mail trägt der Absender. Dabei ist nicht ausreichend, die Absendung der E-Mail nachzuweisen.
Corona-Test-Verweigerer haben keinen Anspruch auf Gehalt
LAG München Az. 9 Sa 332/21 vom 26. Okt. 2021
Wer verpflichtende Corona-Tests verweigert, muss nicht beschäftigt werden und hat auch keinen Gehaltsanspruch.
Vergütung von Umkleidezeiten
BAG 6 AZR 207/20 vom 15. Juli 2021
Für eine andere als die eigentliche Tätigkeit – z.B. für das Umkleiden – kann durch Arbeits- oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung getroffen bzw. eine gesonderte Vergütung in den Grenzen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gänzlich ausgeschlossen werden. Gleiches kann durch Betriebsvereinbarung geschehen, sofern die Binnenschranken der Betriebsverfassung beachtet werden.
Lohnanspruch für Arbeitnehmer trotz Corona-Schließung
ArbG Mannheim 8 Ca 409/20 vom 25. März 2021
Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf die Zahlung von Annahmeverzugslohn, wenn durch eine Corona-Verordnung die Betriebsschließung des Arbeitgebers angeordnet wurde.
Keine dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
BAG 1 ABR 32/19 vom 29. Sep. 2020
Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls
BAG 5 AZR 505/18 vom 11. Dez. 2019
Das BAG hat entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte, so das BAG.
Unterbliebene Zielvereinbarung
ArbG 18 Ca 3535/19 vom 9. Okt. 2019
Ist ein Bonusanspruch abhängig von dem Erreichen zuvor vereinbarter Ziele, führt eine unterbliebene Zielvereinbarung regelmäßig nicht zum Erlöschen des (Primär-) Anspruchs auf Bonuszahlung. Die Bonushöhe ist dann im Zweifel nach § 612 Abs. 2 BGB zu bemessen. Ein Schadensersatzanspruch kommt bei unterlassener Zielvereinbarung nur in Betracht, soweit der fortbestehende Entgeltanspruch hinter demjenigen zurückbleibt, was bei ordnungsgemäßer Zielfestlegung als Entgelt erzielt worden wäre.
Arbeitnehmerstatus – Rückabwicklung
BAG 5 AZR 178/18 vom 26. Juni 2019
Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis dar, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, die für freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung sei der Höhe nach auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet.
Die pauschale Abgeltung von Überstunden
BAG 5 AZR 542/18 vom 26. Juni 2019
Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten.
Anspruch des Betriebsrats auf Einsichtnahme in nicht anonymisierte Bruttolohn- und Gehaltslisten
LAG 3 TaBV 10/18 vom 15. Mai 2019
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Beteiligten, dass Einsichtsrechts des Betriebsrates in die Bruttolohn- und Gehaltslisten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - mit Ausnahme der leitenden Angestellten - in nicht anonymisierter Form zu gewährleisten.
Lohnkürzung - Schweigen des Arbeitnehmers
LAG 5 Sa 221/18 vom 2. Apr. 2019
Die Parteien streiten über die Höhe des Stundenlohnes, die Zahlung eines Urlaubsgeldes sowie die Rechtmäßigkeit eines Lohnabzugs.
Ersetzung Zustimmung - Umgruppierung Betriebsratsvorsitzender
LAG 8 TaBV 70/18 vom 19. März 2019
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden.
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
BAG 10 AZR 231/18 vom 19. Dez. 2018
Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet.
Ansprüche auf Vorlage Gehaltslisten - elektronische bzw. gedruckte Form - Betriebsrat
LAG 8 TaBV 42/18 vom 23. Okt. 2018
Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Vorlage von Gehaltslisten in elektronischer bzw. gedruckter Form.
Streikbruchprämien bleiben zulässig
BAG 1 AZR 287/17 vom 14. Aug. 2018
Das BAG hat entschieden, dass ein bestreikter Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt ist, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten.
Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Überstunden - Darlegungslast
LAG 8 Sa 14/18 vom 8. Mai 2018
Die Parteien streiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung.
Bereitschaftsdienst ist nicht Arbeitszeit
VG 1 K 1117/16.NW vom 26. Okt. 2017
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. hat mit Urteil vom 21. Juni 2017 entschieden, dass die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden muss.
Annahmeverzug - Leistungsunwilligkeit - tatsächliches Angebot
LAG 4 Sa 62/17 vom 8. Sep. 2017
Die Parteien streiten über Verzugslohn.
Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung
BAG 10 AZR 376/16 vom 23. Aug. 2017
Die Parteien streiten um die Zahlung eines weiteren halben Bruttogehalts in rechnerisch unumstrittener Höhe von 999,00 Euro als Sonderzahlung für das Jahr 2014.
Mindestlohn für Taxifahrer - Arbeitsbereitschaft - Kontrollsystem - gestufte Darlegungs- und Beweislast
ArbG 41 Ca 12115/16 vom 10. Aug. 2017
Auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind mindestlohnpflichtig.
Angemessenheit der Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung - durch Spenden Dritter finanzierte Ausbildungsvergütung
BAG 9 AZR 377/16 vom 16. Mai 2017
Die Parteien streiten über die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung des Klägers.
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
BAG 9 AZR 572/16 vom 16. Mai 2017
Die Klägerin verlangt nach Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit Schadensersatz wegen in der Arbeitsphase der Altersteilzeit nicht gewährter Urlaubstage.
Ausschlussfrist - Wirksamkeit - Mindestlohn - Überstunden
LAG 7 Sa 560/16 vom 9. Mai 2017
Die Parteien streiten um Überstunden und Urlaubsabgeltung.
Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt
BAG 1 ABR 1/16 vom 28. März 2017
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Entgelterhöhungen.
Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
FG 5 K 1594/14 vom 21. März 2017
Streitig ist, ob eine Zahlung nach § 15 AGG steuerpflichtig oder steuerfrei ist.
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung
BAG 1 ABR 12/15 vom 21. Feb. 2017
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gehaltserhöhungen.
Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
BAG 1 AZR 772/14 vom 24. Jan. 2017
Die Parteien streiten über die Zahlung von Weihnachtsgeld für das Jahr 2012.
Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung
BAG 1 ABR 6/15 vom 24. Jan. 2017
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung.
Private Pkw-Nutzung: Keine Besteuerung für Zeiten der Fahruntüchtigkeit
FG 10 K 1932/16 E vom 24. Jan. 2017
in Außendienstmitarbeiter durfte seinen Dienstwagen auch zu privaten Zwecken nutzen. Der geldwerte Vorteil wurde nach der 1-Prozent-Regelung pauschal ermittelt. Aufgrund eines Schlaganfalls durfte er fünf Monate nicht fahren. Trotzdem erfolgte eine Anwendung der 1-Prozent-Regelung für das gesamte Jahr. Schließlich klagte der Außendienstler gegen das Finanzamt.
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
BAG 5 AZR 374/16 vom 21. Dez. 2016
Die Parteien streiten über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs.
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
BAG 5 AZR 362/16 vom 21. Dez. 2016
Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden.
Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche auf Leistung einer festgestellten oder festgesetzten Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung - Rechtsweg
BAG 9 AZB 3/16 vom 31. Mai 2016
Der Kläger begehrt von der Beklagten für das Jahr 2013 weitere Erfindervergütung iHv. 27.291,41 Euro.
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
BAG 5 AZR 135/16 vom 25. Mai 2016
Die Parteien streiten über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Sonderzahlungen und die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf arbeitsvertraglich vereinbarte Entgeltbestandteile.
"equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt
BAG 5 AZR 604/14 vom 21. Okt. 2015
Die Parteien streiten über Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des equal pay.
Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden - Rückfall
BAG 10 AZR 99/14 vom 18. März 2015
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche aus übergegangenem Recht (§ 115 Abs. 1 SGB X)
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene Benachteiligung durch eine Rückzahlungsklausel
BAG 3 AZR 192/07 vom 18. Nov. 2008
Unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber die Rückzahlung von Ausbildungskosten verlangen kann, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung; Mitbestimmung bei Festlegung einer betrieblichen Lohnstruktur
BAG 1 ABR 31/93 vom 14. Dez. 1993
Überlässt ein Tarifvertrag den Einzelvertragsparteien die Vereinbarung der Höhe des Entgelts, ohne selber eine Entgeltordnung aufzustellen, unterliegt die Festlegung und Gewichtung von Kriterien für eine betriebliche Lohnstruktur dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG.
Eingruppierung in für den Betrieb geltende Gehaltsordnung
BAG 1 AZR 441/93 vom 23. Nov. 1993
Es entspricht der herrschenden Meinung im Schrifttum und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedenfalls zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder Rechtsgeschäften führt, die den Arbeitnehmer belasten.
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen Nachtarbeitszeit
BAG 1 ABR 16/93 vom 21. Sep. 1993
Eine tarifliche Regelung, die einen Zuschlag für Nachtarbeit vorsieht, wobei die Festlegung der zuschlagspflichtigen Zeitspanne innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Rahmens zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu vereinbaren ist, schließt ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht aus.
Anspruch auf Gehaltserhöhung
BAG 5 AZR 94/91 vom 11. Dez. 1991
Ein Anspruch auf Gehaltserhöhung kann sich auch aus betrieblicher Übung ergeben. Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber das Gehalt in der Vergangenheit in Anlehnung an die Tarifentwicklung im Vorjahr erhöht hatte, führt jedoch nicht zu einer betrieblichen Übung, die Ansprüche auf Gehaltserhöhungen in der Zukunft begründet. Vielmehr ist im Bereich außertariflicher Gehälter regelmäßig davon auszugehen, dass Gehaltserhöhungen im Wege freier Vereinbarung erfolgen sollen.
Mitbestimmung - Anrechnung übertarifliche Zulage
BAG GS 1/90 vom 3. Dez. 1991
Der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG steht einem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Festlegung von Kriterien für über-/außertarifliche Zulagen nicht entgegen. Dieses Mitbestimmungsrecht kann sowohl durch formlose Regelungsabrede als auch durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung ausgeübt werden.
Mitbestimmung bei Einteilung des Verkaufsgebiets
BAG 1 ABR 66/90 vom 16. Juli 1991
Der Betriebsrat hat bei der Ein- und Zuteilung der Bearbeitungsgebiete von Außendienstangestellten nicht nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG mitzubestimmen. Unter Entlohnungsmethode versteht man die Art und Weise der Durchführung des gewählten Entlohnungssystems.
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
BAG 1 ABR 73/89 vom 21. Aug. 1990
Kündigt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung über eine freiwillige Leistung, so wirken ihre Regelungen nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht nach. Die Arbeitnehmer haben nach Ablauf der Betriebsvereinbarung keinen Anspruch mehr auf die in der Betriebsvereinbarung geregelten Leistungen.
Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung
BAG 6 AZR 278/88 vom 26. Apr. 1990
Eine Betriebsvereinbarung über ein freiwilliges übertarifliches Weihnachtsgeld, mit dem auch vergangene langjährige Betriebstreue belohnt werden soll, kann ohne Einschränkung unter den Voraussetzungen des § 77 Abs. 5 BetrVG gekündigt werden.
Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen
BAG 1 ABR 2/89 vom 30. Jan. 1990
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung erstreckt sich auch auf die Regelung von Zulagen, die der Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandten Mitarbeitern gewährt.
Initiativrecht des Betriebsrats
BAG 1 ABR 62/88 vom 8. Aug. 1989
Der Betriebsrat kann von seinem Initiativrecht in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit auch dann Gebrauch machen, wenn er lediglich die bisherige betriebliche Praxis zum Inhalt einer Betriebsvereinbarung machen will.
Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG
BAG 1 ABR 40/88 vom 4. Juli 1989
Regelt ein Tarifvertrag, dass vom Arbeitgeber Belastungszulagen zu zahlen sind und die Höhe der Zuschläge zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat zu vereinbaren ist, so enthält der Tarifvertrag keine abschließende Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG über die betriebliche Lohngestaltung hinsichtlich der Belastungszulagen. Vielmehr haben nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat festzustellen, ob Arbeiten mit Belastungen in nennenswertem Maße vorliegen und gegebenenfalls Lästigkeitsgruppen aufzustellen.
Mitbestimmung bei Akkord
BAG 1 AZR 97/88 vom 14. Feb. 1989
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über die Frage, ob bei Akkordarbeit anfallende Wartestunden mit dem Akkordrichtsatz oder dem persönlichen Durchschnittsverdienst des Arbeitnehmers bezahlt werden sollen.
Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien
BAG 1 ABR 44/87 vom 6. Dez. 1988
Erhalten Vertriebsbeauftragte (angestellte Verkäufer) ein Einkommen, das sich aus einem Grundgehalt, einem variablen erfolgsabhängigen Einkommen (Provision) und Prämien zusammensetzt, hat der Betriebsrat bei der Festlegung des Verhältnisses von Festgehalt zu den variablen Einkommensbestandteilen sowie bei der Festlegung des Verhältnisses der variablen Einkommensbestandteile untereinander mitzubestimmen.
Mitbestimmungsrecht bei Abschlussprovision
BAG 1 AZR 54/87 vom 26. Juli 1988
Bei der Einführung eines Provisionssystems, nach dem die Abschlußprovision nach Pfennigsätzen pro Artikel gezahlt werden soll und zu diesem Zweck sechs Provisionsgruppen mit unterschiedlichen Centsätzen gebildet werden, unterliegt auch die Zuordnung der einzelnen Artikel zu den Provisionsgruppen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Umfang der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
BAG 1 ABR 56/86 vom 10. Feb. 1988
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Kürzung einer übertariflichen Zulage, wohl aber bei der Verteilung der Kürzung auf die einzelnen Arbeitnehmer. Wendet sich der Betriebsrat gegen die Kürzung, erklärt er aber auf Befragen des Arbeitgebers, dass er gegen die vorgesehene Verteilung der Kürzung keine Bedenken habe, so kann der Arbeitgeber die Maßnahme durchführen, weil dann hinsichtlich des mitbestimmungspflichtigen Teils eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande gekommen ist.
Mitbestimmung bei Akkord
BAG 1 ABR 12/86 vom 24. Nov. 1987
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen darüber, ob innerhalb eines Akkordlohnsystems, die in der Vorgabezeit enthaltene Erholungszeit zu feststehenden Kurzpausen, zusammengefasst werden soll.
Mitbestimmung bei Änderung der Vergütungsgruppenordnung
BAG 1 ABR 66/85 vom 27. Jan. 1987
Der Betriebsrat kann einer vom Arbeitgeber geplanten Eingruppierung die Zustimmung mit der Begründung verweigern, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige Ordnung, die im Betrieb zur Anwendung kommen müsse.
Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen
BAG 1 ABR 51/85 vom 13. Jan. 1987
Der Betriebsrat hat nicht mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber die finanzielle Belastung durch freiwillige übertarifliche Zuschläge insgesamt kürzen will. Er hat nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG mitzubestimmen darüber, wie das gekürzte Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden soll.
Mitbestimmung bei Prämienentlohnung
BAG 1 ABR 26/85 vom 16. Dez. 1986
Der Betriebsrat hat bei einem Prämienlohn nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG über den Verlauf der Prämienkurve mitzubestimmen. Dazu gehört auch die Zuordnung von Geldbeträgen zu bestimmten Leistungsgraden.
Freiwillige geldwerte Leistung; Betriebsvereinbarung über Winter-Zusatzurlaub
BAG 8 AZR 169/82 vom 9. Juli 1986
Zur Zulässigkeit der Gewährung vom Zusatzurlaub durch Betriebsvereinbarung auch bei Tarifüblichkeit der Grundurlaubsregelung, wenn der Zusatzurlaub an besondere, im Tarifvertrag ihrer Art nach nicht berücksichtigte Voraussetzung geknüpft wird.
Mitbestimmung bei sozialen Leistungen
BAG 1 ABR 65/84 vom 10. Juni 1986
Alle Vergünstigungen oder sonstige Vorteile, die den Arbeitnehmern mit Rücksicht auf die Arbeitsleistung gewährt werden sollen, sind Teil des Arbeitsentgelts. Die Ausgestaltung ihrer Bezugsbedingungen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Lohn- und Gehaltssystem; Mitbestimmung bei Funktionsbeschreibungen
BAG 1 ABR 82/83 vom 14. Jan. 1986
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung von Funktionsbeschreibungen, mit denen für Gruppen von Stelleninhabern mit vergleichbaren Tätigkeiten deren Funktionen festgelegt und nur in ihren Tätigkeitsschwerpunkten beschrieben werden und mit der den Stelleninhabern eine bestimmte Funktionsbezeichnung zugewiesen wird.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Leistungszulagen
BAG 1 ABR 67/83 vom 21. Okt. 1985
Ein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt liegt nur vor, wenn eine Leistung des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen und das nach dem Verhältnis der gezeigten Leistung zur Bezugsleistung bemessene Entgelt für eben diese gezeigte Leistung gezahlt wird.
Mitbestimmung bei Provisionen
BAG 1 ABR 57/82 vom 13. März 1984
Der Senat hält an seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 fest, wonach ein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG nur eine Vergütungsform ist, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig, worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird und bei der sich die Höhe der Vergütung in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung bemisst.
Mitbestimmung bei Leistungsprämie
BAG 1 ABR 32/81 vom 13. Sep. 1983
Mitbestimmungspflichtiger Geldfaktor im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG ist - zumindest auch - der Faktor, der in einem Leistungslohnsystem die Lohnhöhe für die Bezugs- oder Ausgangsleistung und damit den Preis für die Arbeit im Leistungslohn überhaupt bestimmt.
Innerbetrieblicher Wettbewerb
BAG 1 ABR 55/80 vom 30. März 1982
Veranstaltet der Arbeitgeber Wettbewerbe, durch die Arbeitnehmer zu einer bestimmten Leistung motiviert werden sollen und werden den Gewinnern solcher Wettbewerbe geldwerte Vorteile gewährt - hier Reisen in die USA -, so sind solche Wettbewerbe Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrates nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 unter den bei freiwilligen Leistungen geltenden Einschränkungen.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Erschwerniszulagen
BAG 1 ABR 38/79 vom 22. Dez. 1981
Eine tarifliche Regelung einer Angelegenheit - hier der Zahlung von Erschwerniszuschlägen - schließt ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach BetrVG § 87 Abs. 1 insoweit nicht aus, als sie selbst eine nähere Ausgestaltung der Regelung den Betriebspartnern zuweist.
Dienstreiseordnung
BAG 1 ABR 91/79 vom 8. Dez. 1981
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erläßt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden.
Freiwillige Leistungsprämie
BAG 1 ABR 55/79 vom 8. Dez. 1981
Die freiwillige Einführung einer Leistungsprämie unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10. Die Freiwilligkeit der Leistung führt jedoch zu einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechts dahin, dass der Arbeitgeber allein entscheidet, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit der Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er deshalb begünstigen will.
Widerrufliche Zulagen
BAG 5 AZR 570/78 vom 17. Dez. 1980
Der Betriebsrat hat nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber allgemeine Richtlinien erläßt, nach denen bei einer größeren Zahl von Mitarbeitern "jederzeit widerrufliche Zulagen" widerrufen werden sollen.
Zinsgünstige Arbeitnehmerdarlehen
BAG 1 ABR 80/77 vom 9. Dez. 1980
Die Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer ist eine betriebliche Sozialleistung und eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung. Ihre generelle Regelung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10.
Innerbetrieblicher Wettbewerb
BAG 1 ABR 88/77 vom 9. Juli 1979
Will ein Arbeitgeber aus besonderem Anlass seinen Außendienst anspornen (hier: Einführung eines neuen Preissystems) und führt er zu diesem Zweck zeitlich und sachlich begrenzte Wettbewerbe durch, bei denen Geldprämien zu erzielen sind, so handelt es sich dabei um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, die gemäß BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Provisionsregelung
BAG 1 ABR 123/74 vom 28. März 1977
Der Gesetzesvorbehalt des BetrVG § 87 Abs. 1 Eingangshalbsatz greift bei Abschluss-, Anteil- und Leitungsprovisionen der Außendienstangestellten (Versicherungsvertreter) eines Versicherungsunternehmens nicht Platz.
Initiativrecht des Betriebsrats
BAG 1 ABR 65/73 vom 14. Nov. 1974
Bestimmt das Gesetz - wie in BetrVG § 87 Abs. 1 -, dass der Betriebsrat mitzubestimmen hat, dann schließt dies grundsätzlich auch das Initiativrecht des Betriebsrats ein, weil die Mitbestimmung schon begrifflich beiden Teilen gleiche Rechte einräumt.