Betriebsvereinbarung zum Thema PZE (Personal - Zeit - Erfassung)

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle in die Zeiterfassung einbezogenen Mitarbeiter der Firma […], Standort […].

2. Ziel und Zweck der Verfahrensanwendung

2.1 Zeiterfassung und Verwaltung

Das System PZE wird für die Zeiterfassung, zur Zeitkontenverwaltung, zur Bereitstellung der Abrechnungsdaten für das Personalabrechnungssystem sowie für die Informationsaufbereitung genutzt.

2.2 Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Es besteht Einigkeit darüber, dass das System PZE nicht zur Leistungskontrolle einzelner Mitarbeiter oder zur vergleichenden Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Mitarbeitergruppen genutzt wird.

Soweit Erkenntnisse aus Daten oder Auswertungen aus dem System PZE gewonnen werden, die Rückschlüsse auf Leistung oder Verhalten von Mitarbeitern ermöglichen, dürfen diese weder zur Beurteilung der Mitarbeiter herangezogen, noch zur Ermittlung von Leistungsrichtlinien oder Verhaltensrichtlinien verwendet werden, es sei denn, dass hierüber eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat erfolgte.

2.3 Standorte

Die Standorte für die Zeiterfassungsgeräte sind in der Anlage 2 vereinbart.

3. Datenverarbeitung und Datenverwendung

3.1 Datenbasis

Grundlage der verwendeten Datenbasis und der Änderungen bei Nutzung des Systems PZE sind die mit dem Betriebsrat in Anlage 1 vereinbarten Stamm-, Bewegungs- und Verwaltungsdaten.

3.2 Programmbasis

Daten am PZE werden offline an das Abrechnungssystem […] ausschließlich zum Zwecke der Entgeltfindung übergeben. Eine Verwendung von WE-Daten in anderen DV-Systemen erfolgt nicht. Alle Programmläufe werden zwangsprotokolliert und stehen dem Betriebsrat auf dessen Wunsch zur Einsichtnahme zur Verfügung.

3.3 Abfragen und Auswertungen

Genutzt wird der PZE-Standard. Sonderauswertungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates.

3.4 Zugriffsregelung

Zugriff auf die PZE-Daten haben nur Mitarbeiter der Personalabteilung und die Gleitzeitbeauftragten. Der Umfang des Zugriffs richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung. Der Betriebsrat erhält eine Liste der Mitarbeiter, die Zugriff auf das System WE haben. Die Liste weist auch den Umfang der Zugriffsberechtigungen aus und wird regelmäßig aktualisiert.

4. Individualrechte

Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Nutzung von PZE im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen liegt allein beim Arbeitgeber. Die Mitarbeiter haben das Recht, ihre zur Person gespeicherten Stamm- und Bewegungsdaten einzusehen.

Maßnahmen, die aufgrund falscher oder unzulässiger Anwendung des Systems PZE oder seiner Daten zustande kommen, sind unwirksam.

5. Löschfristen

Die Löschfristen für die gespeicherten Daten sind in Anlage 3 vereinbart.

6. Anlagen

Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung. Das PZE-Handbuch und alle OA-Anweisungen zum Verfahren WE stehen dem Betriebsrat zur Einsichtnahme zur Verfügung.

7. Änderungen und Ergänzungen

Bei Änderung und Ergänzung der Anlagen gilt folgende Regelung: Über Veränderungen, die Gesetze zur Grundlage haben, erfolgt eine Unterrichtung des Betriebsrates. Darüber hinausgehende Änderungen erfordern eine vorherige Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

8. Bildungsmaßnahmen für Betriebsräte

Zur sachgerechten Ausführung der sich aus dieser Betriebsvereinbarung ergebenden Aufgaben haben die Betriebsratsmitglieder das Recht, fachbezogene Seminare im Rahmen des § 37 Abs. 6 BetrVG und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu besuchen.

9. Schulung der zugriffsberechtigten Mitarbeiter

Alle gemäß Punkt 3.4 zu benennenden Mitarbeitern werden entsprechend ihrer Aufgabenstellung geschult. Der Betriebsrat wird an diesen Schulungen beteiligt.

10. Inkrafttreten

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Nach Ablauf der Erprobung kann die Betriebsvereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Quartals gekündigt werden.

Anlage 1 zur Systemvereinbarung PZE

Stamm-, Bewegungs- und Verwaltungsdaten in PZE

Im Zeitermittlungssystem PZE sind folgende Daten gespeichert (genaue Satzdefinition ist Bestandteil der DV-Systemdokumentation):

1. Stammdaten

1 Verwaltungsdaten

Für jeden Mitarbeiter, der am PZE-System teilnimmt, wird ein Stammsatz mit folgendem Inhalt aufgebaut:

Personendaten

  • Firma
  • Abteilung 1 Werk
  • Personalnummer
  • Name
  • Kostenstelle
  • disziplinarischer Vorgesetzter
  • Stammsachbearbeiter

Ausweisinformationen

  • * Ausweis-Nu.
  • * Versions-Nu.

Verwaltungsdaten

  • Zugangskontrollinformationen (werden nur bei Nutzung von PZE-Z benötigt)
  • AZ-Vereinbarungen
  • Teilnahmedatum ab - bis
  • max. Grenzen für Zeitsaldo
  • Überstundenerlaubnis
  • Dienstgangerlaubnis
  • Stammleser

Systemverwalterinformationen

  • Passwort

Berechtigungsprofile

2. Bewegungsdaten

Für die Berechnung des Zeitsaldos und für die Entgeltfindung sind folgende Bewegungsdaten im PZE-System gespeichert:

Übergabe an Abrechnungssystem

  • P1-Belege gem. Paisy-Satzaufbau (abrechnungsrelevante Daten, Geld- und Zeitvorgaben)
  • P4-Belege gem. Paisy-Satzaufbau

Diese Sätze enthalten die je Lohnart aufgelaufenen Zeitsalden für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Buchungssatz

  • Personalnummer
  • Zeit
  • Herkunft der Buchung
  • evtl. Abwesenheitsgrund
  • Erfassungsgerät

Abwesenheitssatz (z.B. Urlaub)

  • Personalnummer
  • Fehlzeitkennziffer
  • Anzahl Tage

Die Satzdefinitionen sind Bestandteil der PZE-Systemdokumentation.

Anlage 2 zur Systemvereinbarung PZE Standorte der Erfassungsgeräte

Anzahl d. Geräte (Standort)

  • 2 Verwaltungsgebäude (Eingangshalle)
  • 1 Verwaltungsgebäude (Keller / Aufzug)
  • 1 Produktionsgebäude (Eingang B, innen)
  • 1 […]-Haus (Eingangshalle)
  • 1 […]-Gebäude (Eingangshalle)
  • 1 Lager […] (Eingang)

Anlage 3 zur Systemvereinbarung PZE

Löschfristen der in PZE gespeicherten Daten

Für die Löschung der in PZE gespeicherten Daten gelten folgende Fristen:

Stammdaten / Verwaltungsdaten

Nimmt ein Mitarbeiter nicht mehr am PZE-System teil (Kündigung oder Versetzung), so wird der Stammsatz dann gelöscht, wenn das ,,Gültig bis" Datum älter als ein halbes Jahr ist und keine Bewegungsdaten mehr vorhanden sind.

Bewegungsdaten

Die in PZE gespeicherten Bewegungsdaten werden jeweils nach einem halben Jahr gelöscht. Die an Paisy übergebenen abrechnungsrelevanten Daten unterliegen den Datensicherungsvorschriften für PAISY. Die Zeitkonten werden halbjährlich verfilmt und in der PA gemäß den gesetzlichen Vorschriften archiviert.