Maßnahmen der Berufsbildung

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Maßnahmen der Berufsbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat begrüßt und unterstützt Ihr Bestreben, Facharbeiter in betrieblichen Seminaren zu Vorarbeitern ausbilden zu lassen. Leider mussten wir feststellen, dass für den neu durchzuführenden Lehrgang, der am […] beginnt, von den acht Bewerbern sieben Arbeitnehmer zugelassen wurden. Lediglich ein Bewerber wurde nicht berücksichtigt.

Es handelt sich dabei um das Betriebsratsmitglied Herrn […], so dass sich der Verdacht aufdrängt, dass hier ein Mitarbeiter, dessen fachliche Qualifikation außer Frage steht, nur deshalb von der Fortbildung ausgeschlossen wird, weil er als Betriebsratsmitglied mehrmals sehr entschieden für die Belange der Belegschaft eingetreten ist.

Ihre Begründung, dass er als teilweise freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht auch noch als Vorarbeiter eingesetzt werden könnte, ist nicht überzeugend.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Betriebsratsmitglied gemäß § 38 Abs. 4 in Verbindung mit § 78 BetrVG nicht schlechter gestellt werden darf als vergleichbare Arbeitnehmer und deshalb auch von beruflichen Maßnahmen der Weiterbildung nicht ausgeschlossen werden kann.

Aus diesem Grund machen wir von unserem Vorschlagsrecht gemäß § 98 Abs. 3 BetrVG Gebrauch und schlagen vor, Herrn […] zum Vorarbeiter ausbilden zu lassen. Sollten wir uns nicht auf seine Teilnahme an dem Lehrgang einigen können, so werden wir gemäß § 98 Abs. 4 BetrVG die Einigungsstelle zwecks Entscheidung anrufen.

Wir gehen aber davon aus, dass wir diese nicht in Anspruch nehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender