Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern gemäß §§ 96-98 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern gemäß §§ 96–98 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von der Geschäftsführung geplante flächendeckende Einführung computergestützten Arbeitens bedingt entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für die Belegschaft.

Alle in Frage kommenden Arbeitnehmer benötigen eine umfassende Einarbeitung durch Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Wir sind der Ansicht, dass nur dann eine hohe Bereitschaft zum kreativen Einsatz der neuen EDV-Systeme erreicht werden kann. Des Weiteren sind wir der Überzeugung, dass auch das Unternehmen von einer zusätzlichen Qualifizierung der betroffenen Arbeitnehmer profitieren wird.

Welche anzustrebenden Maßnahmen für den Einzelnen in Frage kommen, hängt von den zukünftigen Tätigkeiten und vom Grad des Umgangs mit Arbeitnehmerdaten im Betrieb ab.

Aus diesem Grund sollten über rein technische Maßnahmen hinaus auch für den in Frage kommenden Personenkreis Schulungen über Datenschutz und Datensicherung vorgenommen werden.

Der Betriebsrat geht davon aus, dass diese Maßnahmen während der Arbeitszeit durchgeführt werden.

Wir bitten um einen Termin innerhalb der nächsten zwei Wochen und hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender