Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs

Betriebsrat
der Musterfirma

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Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir mussten leider feststellen, dass in letzter Zeit die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen in einigen Abteilungen zunimmt. Dabei erstaunt es uns, dass genau die gleichen Stellen kurz darauf mit neuen und offensichtlich besser qualifizierten Mitarbeitern wieder besetzt werden.

So liegt der Verdacht nahe, dass viele unserer Mitarbeiter nur entlassen wurden, weil sie unterqualifiziert sind. Dies scheint vor allem für die Bereiche zu gelten, in denen viel mit Computern und anderen modernen Datenverarbeitungssystemen gearbeitet wird.

Daraufhin haben wir uns erkundigt, welche Fortbildungskurse und Schulungen bei der Einführung neuer Computersysteme und neuer Software angeboten wurden. Es hat sich herausgestellt, dass nur eine einzige eintägige Einführungsschulung einer Herstellerfirma stattfand. Ansonsten wurden die Mitarbeiter bei der Einarbeitung in die neuen Systeme alleine gelassen. So wundert es nicht, dass vor allem die älteren und mit Computern nicht so vertrauten Kolleginnen und Kollegen von den Entlassungen betroffen sind.

Aus diesem Anlass fordern wir Sie auf, spätestens bis zum […] den Berufsbildungsbedarf in den einzelnen Abteilungen und besonders in der Abteilung […] zu ermitteln. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit der Erstellung von Checklisten und/oder Fragebögen oder bei der Führung von persönlichen Mitarbeitergesprächen. Die Kolleginnen und Kollegen sollten neben der Frage nach bestehenden Bildungsdefiziten auch nach konkret gewünschten Fortbildungsmaßnahmen gefragt werden.

Wir erwarten von Ihnen ein Konzept zur Behebung der festgestellten Defizite, sobald mit Hilfe der genannten Methoden die Bereiche festgestellt wurden, in denen Bildungs- und Schulungsbedarf besteht. Falls gewünscht, sind wir auch gerne zur gemeinsamen Erstellung eines solchen Konzepts bereit.

Im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit würden wir uns eine kurze Mitteilung wünschen, sobald die Befragungen abgeschlossen sind. Wir werden die weitere Vorgehensweise dann zeitnah in einer Betriebsratssitzung besprechen und bald darauf in Beratungen mit Ihnen eintreten.

Wir möchten abschließend noch darauf verweisen, dass Sie gemäß § 96 Abs. 1.2 BetrVG zur Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs verpflichtet sind. Bis zum Abschluss dieser Angelegenheit gehen wir daher von einem Verzicht auf weitere “betriebsbedingte” Kündigungen aus.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender