Benachteiligung eines BR-Mitglieds bei Berufsbildungsmaßnahmen

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Benachteiligung des Betriebsratsmitglieds Frau/Herr […] bei Berufsbildungsmaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind sehr erfreut über Ihre Bemühungen, interne Berufsbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer durchzuführen, die sich in betrieblichen Seminaren auf einen qualifizierten Berufsabschluss vorbereiten können. Leider ist uns ein Fall bekannt geworden, wo ein Bewerber nicht berücksichtigt wurde. Anscheinend wurden alle Bewerber zugelassen mit Ausnahme von Frau/Herrn […], unserem Betriebsratsmitglied.

Dem Betriebsrat drängt sich der Verdacht auf, dass Frau/Herr […] aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit von der Teilnahme ausgeschlossen wurde. Rein von der fachlichen Eignung von Frau/Herrn […] bestehen laut unseren Informationen keine Zweifel.

Wir erwarten deshalb von Ihnen eine ausführliche Begründung, warum die Teilnahme unserer Betriebsratskollegin/unseres Betriebsratskollegen abgelehnt worden ist. Rein vorsorglich weisen wir auf § 78 BetrVG hin, der es dem Arbeitgeber verbietet, Betriebsratsmitglieder schlechter zu stellen als vergleichbare Arbeitnehmer. Der Ausschluss von Maßnahmen der Berufsbildung aber stellt eine derartige Schlechterstellung dar.

Des Weiteren machen wir von unserem Recht gemäß § 98 Abs. 3 BetrVG Gebrauch und schlagen Frau/Herrn […] für die neue Berufsausbildungsmaßnahme vor. Sollten wir über die Teilnahme unserer Kollegin/unseres Kollegen keine Einigung erzielen, müsste die Einigungsstelle entscheiden (§ 98 Abs. 4 BetrVG). Wir sind zuversichtlich, einvernehmlich eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender