Betriebsrat
der Musterfirma
An die Geschäftsleitung
im Hause
Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes (bzw. eines Mitgliedes der Jugend- und Auszubildendenvertretung) an einer Schulung nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach § 37 Abs. 7 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied (und jedes Mitglied der JAV) während seiner regelmäßigen Amtszeit für insgesamt drei Wochen (»Neulinge« vier Wochen) einen individuellen Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen Behörde als geeignet anerkannt sind. Der Arbeitgeber hat das Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Der Betriebsrat hat in seiner letzten Sitzung vom […] beschlossen, dass Herr/Frau […] (Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung) zwecks Wahrnehmung seines/ ihres Schulungsanspruchs nach § 37 Abs. 7 BetrVG das Seminar (Seminartitel) besuchen wird.
Das Seminar wird durchgeführt vom W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung und findet statt in […] (Anschrift)
Das Seminar beginnt am […] um […] Uhr und endet am […] um […] Uhr.
Die zeitliche Lage der Teilnahme an der Schulung hat der Betriebsrat unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten festgelegt.
Die Schulungsveranstaltung ist vom […] (Name der obersten Arbeitsbehörde) unter dem Aktenzeichen […] als geeignet im Sinne des § 37 Abs. 7 BetrVG anerkannt worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie verpflichtet sind, Herrn/Frau […] das zustehende Arbeitsentgelt während der Zeit des Seminarbesuchs weiterzuzahlen (§ 37 Abs. 7 BetrVG).
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender