Teilnahme an einer Grundlagenschulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Teilnahme an Grundlagenschulung „Betriebsverfassungsrecht Teil I“ gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am […] folgenden Beschluss gefasst:

Nach erfolgter Betriebsratswahl ist es für jedes Mitglied des Betriebsrats unerlässlich, sich fundierte Grundkenntnisse zur Erfüllung seiner Funktionen und Aufgaben im Gremium anzueignen.

Alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder werden eine Grundlagenschulung „Betriebsverfassungsrecht Teil I“ wahrnehmen, welche das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung in […] (PLZ und Ort) durchführt. Natürlich nehmen wir auf die betrieblichen Belange Rücksicht und staffeln die Teilnahme entsprechend zeitlich.

Anbei erhalten Sie eine Aufstellung, aus welcher hervorgeht, welche Betriebsratsmitglieder zum entsprechenden Zeitraum diese Veranstaltung besuchen.

Die Veranstaltung beginnt am […] um […] Uhr und endet am […] um […] Uhr.

Folgende Themen werden im Seminar behandelt:

  • Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht
  • Verhältnis Betriebsrat - Arbeitgeber - Belegschaft
  • Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder
  • Das Betriebsratsgremium - Organisation und Geschäftsführung
  • Einführung in die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der vorgelegte Themenplan beinhaltet Fachgebiete, deren Aneignung für die genaue Tätigkeit jedes Betriebsratsmitglieds erforderlich sind. Dies hat der Betriebsrat in seiner Sitzung am […] auch eingehend geprüft und in seiner Beschlussfassung dokumentiert.

Hiermit teilen wir Ihnen den Wortlaut des Beschlusses mit: »Der Betriebsrat beschließt die Teilnahme der Betriebsratsmitglieder […] an der vom W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung veranstalteten Grundlagenschulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, weil sie für den Betriebsrat erforderliche Grundkenntnisse vermittelt, um zu gewährleisten, dass das einzelne Betriebsratsmitglied zukünftig seine Aufgaben eigenverantwortlich erfüllen und wahrnehmen kann.«

Zur Gleichbehandlung von Betriebsratsmitgliedern bei der Ausübung ihres Mandates mit übrigen Belegschaftsangehörigen bei Dienstreisen, möchten wir Sie an die gültige Dienstreiseregelung erinnern.

Natürlich sollte auch vor Reiseantritt Einvernehmlichkeit über die Wahl des Verkehrsmittels und die Kostenerstattung erzielt werden. Bei Nutzung des Privat-PKWs sollte auch die versicherungsrechtliche Seite vor Reiseantritt mit dem Betriebsrat geregelt werden.

Wir bitten Sie deshalb um einen Gesprächstermin bis spätestens […], um die Details zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender

Anlage: Seminarplan/Mitarbeiter