Erster Abschnitt: Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Titel: Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
§ 6:Vorbehalt abweichender Regelungen
Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
§ 6:Vorbehalt abweichender Regelungen
Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.