SGB 4 – § 16: Gesamteinkommen

Erster Abschnitt: Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Dritter Titel: Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen


§ 16:Gesamteinkommen

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.