Erster Abschnitt: Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Dritter Titel: Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
§ 16:Gesamteinkommen
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.