Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Betriebsänderung prüfen
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- Kontrollieren Sie nach § 111 Abs. 1. Satz BetrVG die mitbestimmungspflichte Betriebsänderung
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Informationen anfordern
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- Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber Informationen und Unterlagen, weil dieser nach § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dazu verpflichtet ist
- Umfangreiche Information (damit der BR keine weiteren Fragen mehr hat)
- Inhalt: wirtschaftliche Gründe der Planung, Auswirkungen auf die Mitarbeiter, Vorhaben des Arbeitgebers
- Information früh genug: am besten in der Planungsphase, so kann der BR noch mitbestimmen
- Informiert Sie der Arbeitgeber nicht rechtzeitig oder sind die Informationen nicht reichhaltig genug, fordern Sie ihn schriftlich dazu auf um Mitteilung
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Gewerkschaft Sachverständiger
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- Setzen Sie die Gewerkschaft in Kenntnis und ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu
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Strategie
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- Legen Sie eine Strategie fest
- Wo besteht Handlungsbedarf? Spielräume
- Welche Ziele hat der BR?
- Hat der BR Vorschläge?
- Durchsetzbarkeit der Vorschläge rechtlich und betriebswirtschaftlich
- Informieren Sie Ihre Belegschaft, z.B. bei einer Betriebsversammlung
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Verhandlungen führen
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- Mögliche Lösungen können sein:
- Sozialplan und Interessenausgleich geschlossen (§ 112 Abs. 1 BetrVG)
- Wird keine Einigung geschlossen (§ 112 Abs. 2 BetrVG) informieren Sie den Präsidenten des Landesgerichts und leiten ein Einigungsstellenverfahren ein
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Abschließende Arbeiten
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- Informieren Sie Ihre Belegschaft über einen Sozialplan
- Kontrollieren Sie, ob der Arbeitgeber die beschlossenen Vereinbarungen auch einhält
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