Betriebsänderung - Handlungsschritte

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Betriebsänderung prüfen
  • Kontrollieren Sie nach § 111 Abs. 1. Satz BetrVG die mitbestimmungspflichte Betriebsänderung
Informationen anfordern
  • Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber Informationen und Unterlagen, weil dieser nach § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dazu verpflichtet ist
    • Umfangreiche Information (damit der BR keine weiteren Fragen mehr hat)
    • Inhalt: wirtschaftliche Gründe der Planung, Auswirkungen auf die Mitarbeiter, Vorhaben des Arbeitgebers
    • Information früh genug: am besten in der Planungsphase, so kann der BR noch mitbestimmen
  • Informiert Sie der Arbeitgeber nicht rechtzeitig oder sind die Informationen nicht reichhaltig genug, fordern Sie ihn schriftlich dazu auf um Mitteilung
Gewerkschaft Sachverständiger
  • Setzen Sie die Gewerkschaft in Kenntnis und ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu
Strategie
  • Legen Sie eine Strategie fest
  • Wo besteht Handlungsbedarf? Spielräume
  • Welche Ziele hat der BR?
  • Hat der BR Vorschläge?
  • Durchsetzbarkeit der Vorschläge rechtlich und betriebswirtschaftlich
  • Informieren Sie Ihre Belegschaft, z.B. bei einer Betriebsversammlung
Verhandlungen führen
  • Mögliche Lösungen können sein:
  • Sozialplan und Interessenausgleich geschlossen (§ 112 Abs. 1 BetrVG)
  • Wird keine Einigung geschlossen (§ 112 Abs. 2 BetrVG) informieren Sie den Präsidenten des Landesgerichts und leiten ein Einigungsstellenverfahren ein
Abschließende Arbeiten
  • Informieren Sie Ihre Belegschaft über einen Sozialplan
  • Kontrollieren Sie, ob der Arbeitgeber die beschlossenen Vereinbarungen auch einhält