Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Forderungen des BR
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- Die Betriebsänderung soll zurückgezogen werden oder auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden
- Mögliche Alternativen in Bezug auf Vorhaben des Arbeitgebers, den Betrieb stillzulegen oder einzuschränken: Arbeitszeitverringerung mittels eines Beschäftigungsvertrags, Kauf neuer Maschinen, Herstellung eines neuen Produkts, Einführung von Kurzarbeit, mehr Teilzeitarbeiter, teilweise Betriebsstilllegung usw.
- Beseht keine Alternative zu einer Betriebsänderung dann sind finanzielle Mittel vom Arbeitgeber bereit zu stellen für die Gründung einer aktiven Qualifizierungs- und Beschäftigungsellschaft oder für die Strukturierung von Kurzarbeitergeld nach § 175 Abs. 3 SGB III
- Weitere Möglichkeiten zu den Planungen des Arbeitgebers in Bezug auf Rationalisierungen und anderen organisatorischen Maßnahmen
- Keine einseitigen Arbeiten, Gruppenarbeit, weiter Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, Stressabbau und Vermeidung von Stress, Überforderung am Arbeitsplatz
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Vorschläge ausarbeiten
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- Versuchen Sie sich vor der Belegschaft zu behaupten, indem andere betriebliche Arbeitnehmervertretungen teilnehmen oder lassen Sie sich von der Gewerkschaft helfen
- Finanziell behaupten mittels Verhandlungen mit politischen Vertretern, Banken, Bundesagentur für Arbeit
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Sachverständige
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- Hinzuziehung von Sachverständigen oder Beratern in Betrieben mit über 300 Arbeitnehmern (§ 111 Satz 2 BetrVG)
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vom Betriebsrat einzuhalten
- Der Arbeitgeber kann die Hinzuziehung nicht verbieten
- Die Notwendigkeit ist gesetzlich gegeben
- Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über die Hinzuziehung eines Sachverständigen verhandeln
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Resultat
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- Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Entweder ist nach § 112 Abs. 1 BetrVG ein Interessenausgleich abgeschlossen worden oder
- Man konnte sich mit dem Arbeitgeber nicht über einen Interessenausgleich nach einigen
- Nach § 112 Abs. 2 BetrVG ist dann das Einigungsstellenverfahren einzuleiten und der Präsident des LAG bzgl. einer Vermittlung zu ersuchen
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Pflichtverletzung des Arbeitgers
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- Der Betriebsrat hat das Recht bei Verstößen des Arbeitgebers alle Vorschriften/Maßnahmen zu unterlassen, die die Betriebsänderung vorwegnehmen
- Der Arbeitgeber ist schriftlich aufzufordern
- Es folgt ein einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht
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