Interessenausgleich - Verhandlungen

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Forderungen des BR
  • Die Betriebsänderung soll zurückgezogen werden oder auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden
  • Mögliche Alternativen in Bezug auf Vorhaben des Arbeitgebers, den Betrieb stillzulegen oder einzuschränken: Arbeitszeitverringerung mittels eines Beschäftigungsvertrags, Kauf neuer Maschinen, Herstellung eines neuen Produkts, Einführung von Kurzarbeit, mehr Teilzeitarbeiter, teilweise Betriebsstilllegung usw.
  • Beseht keine Alternative zu einer Betriebsänderung dann sind finanzielle Mittel vom Arbeitgeber bereit zu stellen für die Gründung einer aktiven Qualifizierungs- und Beschäftigungsellschaft oder für die Strukturierung von Kurzarbeitergeld nach § 175 Abs. 3 SGB III
  • Weitere Möglichkeiten zu den Planungen des Arbeitgebers in Bezug auf Rationalisierungen und anderen organisatorischen Maßnahmen
  • Keine einseitigen Arbeiten, Gruppenarbeit, weiter Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, Stressabbau und Vermeidung von Stress, Überforderung am Arbeitsplatz
Vorschläge ausarbeiten
  • Versuchen Sie sich vor der Belegschaft zu behaupten, indem andere betriebliche Arbeitnehmervertretungen teilnehmen oder lassen Sie sich von der Gewerkschaft helfen
  • Finanziell behaupten mittels Verhandlungen mit politischen Vertretern, Banken, Bundesagentur für Arbeit
Sachverständige
  • Hinzuziehung von Sachverständigen oder Beratern in Betrieben mit über 300 Arbeitnehmern (§ 111 Satz 2 BetrVG)
    • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vom Betriebsrat einzuhalten
    • Der Arbeitgeber kann die Hinzuziehung nicht verbieten
    • Die Notwendigkeit ist gesetzlich gegeben
  • Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über die Hinzuziehung eines Sachverständigen verhandeln
Resultat
  • Es gibt zwei Möglichkeiten:
    • Entweder ist nach § 112 Abs. 1 BetrVG ein Interessenausgleich abgeschlossen worden oder
    • Man konnte sich mit dem Arbeitgeber nicht über einen Interessenausgleich nach einigen
    • Nach § 112 Abs. 2 BetrVG ist dann das Einigungsstellenverfahren einzuleiten und der Präsident des LAG bzgl. einer Vermittlung zu ersuchen
Pflichtverletzung des Arbeitgers
  • Der Betriebsrat hat das Recht bei Verstößen des Arbeitgebers alle Vorschriften/Maßnahmen zu unterlassen, die die Betriebsänderung vorwegnehmen
  • Der Arbeitgeber ist schriftlich aufzufordern
  • Es folgt ein einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht