Betriebsvereinbarung zum Thema Betriebsverlagerung

Zwischen der Firma […]

und

dem Gesamtbetriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

I.

Das Unternehmen befindet sich weiterhin in einer sehr ungünstigen wirtschaftlichen Situation. Zur Abwendung von Verlusten und zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze ist eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit zwingend erforderlich. Dazu sind strukturelle Anpassungen und ein deutlicher Fixkostenabbau erforderlich.

Zur Anpassung der organisatorischen und personellen Strukturen an die wirtschaftliche Lage werden deshalb die Aktivitäten der […] am Standort T. stufenweise - 20[…] beginnend und voraussichtlich 20[…] endend - zum überwiegenden Teil nach L. und M. verlagert und alle Aktivitäten in T. eingestellt.

Zum […] soll die eigenständige Organisationsform des Werkes T. der AG aufgegeben und die Aktivitäten in die organisatorische Einheit Werk L. eingegliedert werden. Verlagerungen von Einheiten nach M. und L. sollen noch im Laufe des Jahres […] erfolgen.

Mittel- bzw. langfristig sollen ca. […] % der Aktivitäten des Werkes T. nach L. verlagert werden. Ca. […] % sollen insbesondere im Hinblick auf die Zusammenführung mit bestehenden Organisationseinheiten nach M. verlagert werden. Bereits vorhandenes sowie durch die Verlagerungen entstehendes Einsparpotential umfasst zusammen ca. […] % der Aktivitäten im Werk T. Etwa […] % der Aktivitäten werden in die Firma […] integriert.

Die Maßnahmen hinsichtlich der Produktionsanlage für technische Harze sowie der zugeordneten Chemietechnikaktivitäten (ca. […] %) sind noch zu konkretisieren.

Insgesamt sind bis Ende […] die Einstellung von ca. […] % der Aktivitäten am Standort T. mit Verlagerungen nach L. und M. sowie Realisierung von Einsparpotentialen vorgesehen. Bis Ende […] sollen nach Schaffung der notwendigen räumlichen Bedingungen in L. und M. weitere […] % der Aktivitäten verlagert bzw. abgebaut werden.

Die verbleibenden Organisationseinheiten sollen möglichst von […] bis spätestens […] sukzessive nach L. verlagert werden, sofern die Wirtschaftlichkeit weiterhin gegeben ist und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen.

Daraus können sich folgende Personalmaßnahmen ergeben:

  • Versetzungen vom Standort T. nach L.
  • Versetzungen vom Standort T. nach M. oder an einen anderen Standort der […]
  • Übernahmen durch Unternehmen der Firmen-Gruppe
  • Schulungsmaßnahmen aufgrund geänderter Aufgabenstellungen
  • Arbeitsvertragsbeendigungen

II.

Die personellen Maßnahmen werden zeitlich wie folgt abgewickelt:

  1. Versetzungen nach M. werden nicht vor dem […] wirksam. Einvernehmliche Regelungen bleiben davon unberührt.
  2. Bestehende Ausbildungsverhältnisse werden ordnungsgemäß zu Ende geführt.