Interessensausgleich zum Thema Zusammenlegung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgender Interessenausgleich vereinbart:

  1. Der Betrieb in […] wird spätestens bis zum […] nach […] verlagert. Das Unternehmen wird zu gegebener Zeit im Raum […] neue Arbeitsplätze schaffen. Hierbei handelt es sich um Funktionen des Vertriebs einschließlich der Redaktion […] sowie Tätigkeiten zur logistischen/technischen Unterstützung der […]
  2. Die Verlagerung erfolgt in Etappen je nach technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten.
  3. Der Betriebsrat wird über die jeweils vorzunehmenden Verlagerungsmaßnahmen mindestens vier Wochen vor Umsetzung unterrichtet.
  4. Die Regelungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die die Mitarbeiter in […] im Zusammenhang mit der Betriebsänderung treffen, sind in einer Betriebsvereinbarung über einen Sozialplan geregelt.