Betriebsvereinbarung zum Thema Sozialplan

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß §§ 111, 112 BetrVG vereinbart:

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten des Betriebes, die auch unter den Interessenausgleich vom […] fallen.
  2. Mit Hilfe der Betriebsvereinbarung soll ein Ausgleich für die Nachteile geschaffen werden, die die Mitarbeiter infolge der Betriebsänderung erleiden müssen.
  3. Abfindungen nach diesem Sozialplan erhalten alle Beschäftigten, die sich am […] in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befanden und aus betriebsbedingten Gründen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, sei es durch arbeitgeberseitige Kündigung, einen vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrag oder durch eine Eigenkündigung.
  4. Keinen Abfindungsanspruch haben dagegen Mitarbeiter, die einen zumutbaren anderen Arbeitsplatz ablehnen, den der Arbeitgeber gemäß Ziff. 5 dieser Vereinbarung anbietet. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die zu den gleichen Arbeitsbedingungen von einem anderen Betrieb/Unternehmen übernommen werden.
  5. Zur Vermeidung von Kündigungen kann der Arbeitgeber andere Arbeitsplätze im Unternehmen anbieten.

    Für die Beurteilung, ob das Angebot zumutbar ist, gelten folgende Grundsätze:

    • Der angebotene Tätigkeit muss der Qualifikation und bisherigen Tätigkeit des Beschäftigten entsprechen oder durch eine Umschulung erreicht werden können.
    • Die Bezahlung der neuen Tätigkeit muss zu […] % dem Arbeitsentgelt entsprechen, das der Mitarbeiter bisher bezogen hat.
    • Die Entfernung zum neuen Arbeitsplatz darf sich gegenüber der bisherigen Strecke um nicht mehr als […] km pro Fahrt erhöhen.
  6. Beschäftigte, die gemäß Ziff. 5 übernommen werden, erhalten für jeden Entfernungskilometer, um den sich die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz verlängert, einen Fahrtkosten-zuschuss in Höhe von […] € pro Monat. Für Tage der Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird der Zuschuss um […] € gekürzt.
  7. Umzugskosten, die dadurch entstehen, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wechselt, werden vom Arbeitgeber nach den geltenden Lohnsteuerrichtlinien erstattet.
  8. Endet das Arbeitsverhältnis nach Ziff. 5 binnen […] Monaten ohne Verschulden des Arbeitnehmers, erhält er ebenfalls eine Abfindung gemäß Ziff. 9 dieser Vereinbarung. Die Abfindungshöhe wird aber um jeweils […] % für jeden Monat gekürzt, der zwischen dem Ausscheiden und dem Ablauf des Bezugszeitraums liegt.
  9. Alle betroffenen Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Grundbetrag, der in einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts angegeben wird, das der/die Betroffene in den letzten […] Jahren durchschnittlich erzielt hat.

    Der Grundbetrag beträgt bis zum

    • vollendeten 25. Lebensjahr […] %
    • vollendeten 40. Lebensjahr […] %
    • vollendeten 45. Lebensjahr […] %
    • vollendeten 50. Lebensjahr […] %
    • vollendeten 55. Lebensjahr […] %
    • bis zum vollendeten 58. Lebensjahr […] %
    • vom vollendeten 59. Lebensjahr an […] %

    Der so ermittelte Grundbetrag wird mit der Zahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit multipliziert. Stichtag für die Berechnung des Lebensalters und die Betriebszugehörigkeit ist der […].

  10. Mitarbeiter mit Kindern, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von […] € pro Kind. Schwerbehinderte erhalten eine Pauschale von […] €. Beschäftigte, die am Stichtag vom gesetzlichen Rentenalter weniger als 5 Jahre entfernt sind, erhalten […] % der Abfindung. Die Abfindung wird pro Jahr weniger bis zum Erreichen des Rentenalters um […] % gekürzt (Anm. 5).
  11. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilmäßige Abfindungen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit.
  12. Die Abfindungszahlungen werden am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses fällig. Erhebt ein Mitarbeiter Kündigungsschutzklage, ist die Abfindung erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Prozesses auszuzahlen. Wird der Rechtsstreit auf andere Weise z. B. durch einen Vergleich beendet, wird die Zahlung mit dem Ende der Rechtshängigkeit fällig.
  13. Abfindungen, die dem Mitarbeiter durch das Arbeitsgericht zugesprochen werden, sind auf den Abfindungsbetrag aus dem Sozialplan anzurechnen.
  14. Dieser Sozialplan tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und endet mit seiner Abwicklung. Eine vorherige Kündigung ist nicht möglich.