Betriebsvereinbarung zum Thema Sozialplan

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß §§ 111, 112 BetrVG vereinbart:

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten des Betriebes, die Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind.
  2. Abfindungen erhalten nur die Arbeitnehmer, die nach dem ………………. aus betrieblichen Gründen aus dem Betrieb ausscheiden.
  3. Ein Anspruch besteht insbesondere nicht für Arbeitnehmer, die
    • - vor dem ….. eine Kündigung ausgesprochen haben,
    • - denen vom Arbeitgeber – gleich aus welchen Gründen – vor dem ….. gekündigt worden ist oder
    • - die durch ihre Person oder ihr Verhalten einen Grund für eine fristlose Entlassung gegeben haben.
  4. Die Abfindungen werden nach folgendem Punktesystem berechnet:
  5. Altersstaffelung Punkte je Jahr Betriebszugehörigkeit Mindestbetriebs-Zugehörigkeit
    Bis 39 Jahre
    45 – 49 Jahre
    50 – 55 Jahre
    56 – 60 Jahre
    61 Jahre
    62 Jahre
    63 Jahre
  6. Stichtag für die Berechnung sowohl des Alters wie der Betriebszughörigkeitszeit ist der …….. Jeder in der Tabelle aufgeführte Punkt beinhaltet einen Betrag von …… €.
  7. Wird das Arbeitsverhältnis länger als ….. Monate tatsächlich oder rechtlich unterbrochen, werden die vor der Unterbrechung liegenden Zeiten bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt.
  8. Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer
    • - ____ Punkte pro Person, die von ihm zu unterhalten ist und
    • - ____ Punkte, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.
  9. Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich einig, dass ein Härtefonds gebildet werden soll. Die Einrichtung dient dazu, Arbeitnehmer mit besonderen persönlichen Umständen, die im Punktesystem nicht berücksichtigt werden können, eine zusätzliche Abfindung auszuzahlen. Über die Anspruchsberechtigung sowie die Höhe der Abfindung entscheiden Geschäftsleitung und Betriebsrat gemeinsam.
  10. Die Abfindungszahlungen werden am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses fällig, im Falle einer Kündigungsschutzklage mit der (rechtskräftigen) Beendigung des Rechtsstreits.
  11. Abfindungen, die dem Mitarbeiter durch das Arbeitsgericht zugesprochen werden, sind auf den Abfindungsbetrag aus dem Sozialplan anzurechnen.
  12. Dieser Sozialplan tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und endet mit seiner Abwicklung. Eine vorherige Kündigung ist nicht möglich.