Transfersozialplan

§ 1 Übergang in die BQG und Abfindungszahlung

Beginnend am … wird den Arbeitnehmern für die Dauer von … Monaten das Angebot unterbreitet in die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (nachfolgend BQG) zu wechseln. Bis zum … wird allen entsprechend berechtigten Beschäftigten angeboten in die BQG einzutreten und einen zweiseitigen Vertrag abschließen.

Mit diesem wird zum einen das Beschäftigungsverhältnis mit … zum … beendet und zum anderen – unter Vorbehalt der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld – ein im Anschluss daran zeitlich befristeter Arbeitsvertrag mit der BQG eingegangen. Die Einzelheiten dieses Beschäftigungsverhältnisses werden in einem gesonderten Arbeitsvertrag zwischen der BQG und dem Arbeitsnehmern geregelt. Ein entsprechendes Vertragsmuster ist als Anlage beigefügt. Das erläuterte Angebot verfällt dauerhaft, wenn der Beschäftigte dieses nicht innerhalb von … Wochen nach Erhalt annimmt.

Die BQG zielt darauf ab, die aufgenommenen Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln und die ansonsten drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

§ 2 Voraussetzungen für die Bildung einer BQG

Damit Beschäftigte in die BQG übernommen werden und der zweiseitige Vertrag Geltung erlangt, wird vorausgesetzt, dass das Transferkurzarbeitergeld gemäß § 111 SGB III bewilligt wird.

§ 3 Entgelt in der BQG/Zuzahlung von Transferkurzarbeitergeld

… zahlt während der jeweiligen Verweildauer in der BQG einen Aufstockungsbetrag auf das Transferkurzarbeitergeld. Der Betrag entspricht der Differenz zwischen dem derzeitigen Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III iVm § 105 SGB III in der derzeit gültigen Fassung) zu … Prozent des Nettoentgelts, das bei der Berechnung des Transferkurzarbeiterentgelts durch die Agentur für Arbeit zugrunde gelegt wird. Ausgezahlt wird das Entgelt in der BQG jeweils zum Monatsende.

§ 4 Maßnahmen

Während der Verweildauer in der BQG sollen, in Abhängigkeit vom individuellen Fall, die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden:

  1. Allgemeine Beratung und Betreuung
  2. Allgemeine Grundqualifizierung
  3. Zielgerichtete Qualifizierung hinsichtlich späterer Einsatzmöglichkeiten
  4. Suche nach Einsatz-/Vermittlungsmöglichkeiten bzw. auf dem Arbeitsmarkt (Kunden/Lieferanten); ggf. gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung

Hierbei wird ein Betreuungsverhältnis zwischen Beratern und Beschäftigten der BQG von 1: … gewährleistet.

§ 5 Qualifizierung

Im Hinblick auf die Qualifizierungsmaßnahmen stellt die BQG je Beschäftigtem ein Budget in Höhe von … EUR zur Verfügung. Die sich daraus ergebende Gesamtsumme dient der individuellen Förderung der Maßnahmen. Den Mitarbeitern kommt dabei jedoch kein individueller Anspruch auf Leistungen aus dem Budget zu.

Der Beitrat der BQG entscheidet in diesem Zug über die Verteilung des Budgets an die einzelnen Beschäftigten. Die Entscheidung orientiert sich dabei an den aufgestellten Richtlinien über die Verteilung des Budgets.

§ 6 Ruhen, Beendigung und Mobilitätsprämie

Mitarbeitern ist es innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich ihr Arbeitsverhältnis mit der BQG für die Dauer von … bis zu … Monaten ruhen zu lassen. Des Weiteren haben Mitarbeiter die Möglichkeit ihr Arbeitsverhältnis mit der BQG vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von einem Tag zu beenden.

Beendet der Mitarbeiter sein Beschäftigungsverhältnis mit der BQG vorzeitig, um bei einem Dritten eine Beschäftigung aufzunehmen oder zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, ist eine sogenannte Mobilitätsprämie für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der BQG vorgesehen. Auf Nachfrage des Beschäftigten wird diesem bei der Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses der entsprechende Betrag mitgeteilt. Dieser wird am Ende des Monats der vorzeitigen Beendigung fällig. Voraussetzung für die Zahlung ist dabei der Nachweis über die Arbeitsaufnahme bei einem Dritten durch einen Arbeitsvertrag oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch eine Gewerbeanmeldung.

§ 7 Finanzierung

Die … stellt die benötigten Mittel für die Finanzierung der Mitarbeiter in der BQG und der Maßnahmen der Arbeitsförderung bereit. Wird das Budget nicht vollständig aufgebraucht, werden die verbleibenden Mittel nach Beendigung der BQG an … zurückgezahlt.

§ 8 Beirat

Aus … konkret zu benennenden Mitarbeitern der … und des Betriebsrats, wird für die BQG ein Beirat eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe die Einhaltung der Regelungen des Sozialplans im Hinblick auf die BQG sowie die Arbeit der BQG selbst zu überwachen. Um seine Aufgabe hinreichend erfüllen zu können, hat der Anbieter der BQG dem Beirat mindestens einmal monatlich die erforderlichen Informationen zu geben.

§ 9 Bundesagentur für Arbeit

Der Transfersozialplan steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Bundesagentur für Arbeit die Leistung von Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III dem Grunde nach gewährt.