Betriebsvereinbarung zum Thema Standortverlagerung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Vorbemerkung

Auf Grund des Auslaufens der Mietverträge den jetzigen Räume in […] bezieht die […] ab Anfang August […] neue Räume in der […]-Straße 1 in […]. Die Geschäftsleitung informiert die Mitarbeiter rechtzeitig über den endgültigen Umzugstermin.

2. Ausgleich der Mehrbelastungen

Den Mitarbeitern werden entstehende Mehrbelastungen, die durch die Standortverlagerung entstehen, entweder durch Fahrtkostenentschädigung oder durch die Möglichkeit der Teleheimarbeit ausgeglichen.

2.1 Fahrtkostenentschädigung

Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel bekommen auf Antrag die erhöhten Fahrkartenkosten in Form einer Abfindung nach folgender Formel erstattet: […]. Bei Pkw-Nutzung erstattet die […] auf Antrag jeden mehr gefahrenen Kilometer mit EUR […] in Form einer Abfindung nach folgender Formel: […]. Im Anhang B dieser Betriebsvereinbarung ist eine Aufstellung der von den einzelnen Wohnorten aus zu erwartenden Mehr-Kilometern. Diese Aufstellung kann als Grundlage für die Berechnung der einzelnen Abfindungen genommen werden. Die Zahlung der Abfindung erfolgt in drei Etappen, und zwar zu den folgenden Terminen und in der angegebenen Höhe:

2.2 Teleheimarbeit

Mitarbeiter haben die Möglichkeit auf tageweise Teleheimarbeit, wenn sie mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • die einfache Fahrtzeit überschreitet 45 Minuten
  • der einfache Arbeitsweg überschreitet 35 km
  • die Arbeit des Mitarbeiters ist nach Einschätzung des Vorgesetzten für Teleheimarbeit geeignet.

Die weiteren Merkmale für Teleheimarbeit (außer Bedingungen) sind in der Betriebsvereinbarung zur Teleheimarbeit vom […] geregelt. Bei Beendigung der Teleheimarbeit vor Ablauf von 30 Monaten wird mit dem nächstmöglichen Gehalt für die verbleibenden Monate eine Abfindung gemäß Punkt 2.1 gezahlt.

2.3 Umzugskosten

Für Mitarbeiter, die mindestens 40 km vom neuen Standort entfernt wohnen und anlässlich der Standortverlagerung näher an den Arbeitsplatz ziehen, werden Aufwandsentschädigungen gemäß der "Betriebsvereinbarung über die Regelung von Umzugskosten" vom […] im Anhang dieser Vereinbarung gezahlt. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Abfindung gemäß Ziffer 2.1 anteilig auf die zu erstattenden Umzugskosten angerechnet.

3. Kündigung

Mitarbeiter, die an der Standortverlagerung nicht teilnehmen wollen, müssen dies bis zum […] schriftlich erklären. Sie werden betriebsbedingt gekündigt und erhalten die volle Abfindung gemäß Sozialplan der […] vom […].

4. Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten entscheidet eine Schiedsstelle bestehend aus 2 Arbeitgebervertretern, 2 Betriebsratsmitgliedern und einem Vorsitzenden, der abwechselnd vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat gestellt wird.

5. Gültigkeit

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie ist nicht kündbar und erlischt zum […].

Anlage

Zwischen der […] einerseits und dem Betriebsrat der […] andererseits wird im Zusammenhang mit der Standortverlagerung von […] nach […] folgende Vereinbarung getroffen.

1. Vorbemerkung

Diese Richtlinien regeln Umzugskonditionen und Umzugskosten, sowie Aufwandsentschädigungen für Mitarbeiter der […], die im Rahmen der Standortverlagerung nach […] ihren Wohnsitz näher an der Firmensitz verlagern.

2. Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Allgemeine Grundsätze

Als Umzugskosten gelten nur die im Rahmen dieser Richtlinien erstattungsfähigen Auslagen. Ein Umzug liegt nur dann vor, wenn der Mitarbeiter über einen eigenen Hausstand verfügt und seinen früheren Wohnsitz aufgibt. Erstattet werden nur tatsächlich entstandene Kosten gegen Nachweis. Hat der berufstätige Ehe- oder Lebenspartner des Mitarbeiters auch einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber seinem Arbeitgeber, dann werden die Leistungen nach Ziffer 4 dieser Richtlinie nur zur Hälfte gewährt. Umzugskosten werden nach vorheriger Anmeldung sowie schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung genehmigt. Falls die Schaltung eines Inserates zur Wohnungssuche von der Geschäftsleitung als notwendig erachtet wird und vorab genehmigt wird, werden auch diese Kosten erstattet. Die Rechnungen für die Beförderung des Umzugsgutes und für anfallende Maklergebühren sind auf die […] auszustellen und - versehen mit einem Prüfvermerk des umziehenden Mitarbeiters - der Geschäftsleitung im Original zur Erstattung einzureichen. Eigenbelege werden aus steuerlichen Gründen der Ordnungsmäßigkeit nicht anerkannt.

4. Umzugskonditionen

Die Geschäftsleitung unterstützt die Wohnungssuche (Vermittlung, Anzeigen). Bei Stellensuche des Partners übernimmt die […] die Anzeigenkosten für Stellengesuche. Bei im Rahmen der Wohnungssuche erforderlichen Reisen an den neuen Standort werden für den Mitarbeiter und dessen Partner die angemessenen Reisekosten nach den Richtlinien der […] erstattet. Im Zusammenhang mit dem Umzug werden für den Mitarbeiter und dessen Familienangehörige Fahrt- und Verpflegungskosten nach der Reisekostenordnung der […] erstattet. Der Umzug soll innerhalb von 12 Monaten ab dem […] erfolgen.

5. Umzugskostenerstattung

5.1 Speditionskosten

Erstattet werden gegen Nachweis die notwendigen Auslagen für den zweckmäßigsten Transport des Umzugsgutes vom bisherigen zum neuen Wohnort, und zwar die reinen Frachtkosten, die Kosten für das Ab- und Aufbauen, das Ein- und Auspacken (jedoch keine Trinkgelder) und das hierfür erforderliche Packmaterial sowie Prämien für die Transportversicherung. Rechtzeitig vor dem Umzug ist ein Angebot einer Speditionsfirma sowie ein Vergleichsangebot des Haus-Speditionsunternehmens einzuholen und der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorzulegen.

5.2 Maklergebühren

Für die Vermittlung (Anmietung) einer neuen Wohnung werden Maklergebühren in ortsüblicher Höhe - bis zu drei Monatsmieten, max. jedoch EUR […] - erstattet. Die Miethöhe ist durch Vorlage des Mietvertrages nachzuweisen. Bei Erwerb von Wohneigentum wird als Basis für eine evtl. zu erstattende Maklergebühr (max. EUR […] brutto) die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen.

5.3 Kaution

Eine Kautionsdifferenz zwischen dem alten und dem neuen Objekt wird dem Mitarbeiter auf Antrag als Vorauszahlung zur Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter hat diese Kaution ggf. einschließlich der im Rahmen der Anlage des Betrages auf ein Sparkonto angefallenen Zinsen bei Auszug aus der Wohnung, spätestens jedoch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die […] zurückzuzahlen.

5.4 Sonstige Auslagen

Sonstige umzugsbedingte Auslagen werden durch eine Pauschalvergütung abgegolten. Als Pauschalvergütung wird erstattet:

  • Ledige* Mitarbeiter :EUR […],- brutto
  • Verheiratete* Mitarbeiter: EUR […],- brutto

Die Pauschalvergütung erhöht sich für den Ehegatten, für jedes Kind um EUR XXX.-, sofern diese Personen mit dem Mitarbeiter auch am neuen Wohnort in häuslicher Gemeinschaft leben. Geschiedene sowie ledige Mitarbeiter, die mit einem Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, werden Verheirateten gleichgestellt.

6. Rückzahlungsverpflichtung

Die Leistungen gemäß Ziffer 5.1 und 5.2 (Speditionskosten und Maklergebühren) werden als zinsloses Darlehen gewährt. Pro vollen Monat der Betriebszugehörigkeit vermindert sich die Darlehenssumme um 1/24 und ist somit nach Ablauf von zwei Jahren voll getilgt. Stichtag für die Zeitrechnung ist der Beginn des Monats, in welchem der Umzug erfolgte. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren nach Durchführung des Umzuges aufgrund eigener Kündigung des Mitarbeiters oder aus Gründen, die in seiner Person liegen, so ist der noch nicht getilgte Teil des Darlehens spätestens zum Austrittstermin sofort zur Rückzahlung fällig. Die Rückzahlungsmodalitäten einer eventuell von der […] übernommenen Kaution sind unter Ziffer 5.3 geregelt.