Betriebsvereinbarung zum Thema Personalabbau

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Geltungsbereich

1.1

Leistungen nach den Bestimmungen dieses Sozialplans erhalten Mitarbeiter der Firma, die am …… in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Firma standen und deren Arbeitsplatz von den Betriebsänderungen, die im Interessenausgleich unter § 1 verhandelt wurden, betroffen sind. Die im Rahmen der Durchführung personeller Einzelmaßnahmen zu wahrenden Rechte des Betriebsrats bleiben von dieser Betriebsvereinbarung unberührt.

1.2

Leistungen nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung erhalten auch diejenigen Mitarbeiter, die im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen auf Veranlassung der Firma oder erkennbar aufgrund der von der Firma geplanten Maßnahmen auf eigenen Wunsch nach dem …… bei der Firma ausgeschieden sind.

1.3

Keine Leistungen nach dieser Vereinbarung erhalten:

1.3.1

Mitarbeiter, bei denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Altersruhegelds aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen;

1.3.2

Mitarbeiter, die wegen Erwerbsunfähigkeit aus den Diensten der Firma ausscheiden;

1.3.3

Mitarbeiter, denen von der Firma unter Beachtung von § 102 BetrVG aus einem personen- oder verhaltensbedingten Grund fristlos oder fristgerecht gekündigt wird.

2. Sonstige allgemeine Bestimmungen

2.1

Für Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträge gilt die vertragliche Kündigungsfrist, soweit nicht der Mitarbeiter auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bei einer Aufhebungsvereinbarung verzichtet. Besteht keine vertragliche Kündigungsfrist, ist die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.

2.2

Die über die Abfindungsregelung ausscheidenden Mitarbeiter erhalten zur Suche eines neuen Arbeitsplatzes eine angemessen bezahlte Freistellung von der Arbeit. Falls dem Mitarbeiter durch Vorstellung bei einem neuen Arbeitgeber Kosten entstehen, die durch diesen nicht übernommen werden, können die nachgewiesenen Aufwendungen von der Firma getragen werden.

2.3

Die Firma verzichtet auf die Einhaltung der Kündigungsfrist, wenn der Mitarbeiter dies im Hinblick auf die Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit wünscht.

2.4

Stichtag für die Ermittlung und Berechnung von Leistungen aus dieser Betriebsvereinbarung ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses des jeweiligen Mitarbeiters.

2.5

Die von der Firma nach dieser Vereinbarung zu zahlenden Abfindungen sind innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters fällig. Abweichend hiervon werden die in dieser Betriebsvereinbarung begründeten Leistungen für Mitarbeiter, die eine Kündigungsschutzklage erheben, erst innerhalb eines Monats nach rechtskräftigem Abschluss des Kündigungsschutz-verfahrens fällig. Eine im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens festgesetzte oder vereinbarte Abfindung wird auf die Leistungen aus dieser Vereinbarung angerechnet.

2.6

Soweit auf Leistungen aus dieser Betriebsvereinbarung Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, sind sie unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften vom Mitarbeiter zu tragen.

2.7

Solange der Mitarbeiter noch in einem Arbeitsverhältnis zur Firma steht, kann die Firma eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge aussprechen, um dem Mitarbeiter Gelegenheit zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes oder sonstiger Stellen zu ermöglichen.

3. Abfindungen

3.1

Mitarbeiter im Sinne von 1.2., die nach dem …… durch Eigenkündigung oder in sonstiger Weise vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind sowie gekündigte Mitarbeiter, die gemäß Ziffer 2.3. auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, erhalten eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bei der Firma.

3.2

Keine Abfindungen nach dieser Betriebsvereinbarung erhalten Mitarbeiter, auch wenn sie unter den Anwendungsbereich von Ziffer 3.1. fallen, die aus einem Arbeitsverhältnis in ein Handelsvertreter-verhältnis gewechselt sind oder als Subunternehmer tätig werden oder ein Arbeitsverhältnis bei einem Subunternehmen der Firma begründet haben, dessen Inhaber oder Mitinhaber in einem Arbeitsverhältnis zur Firma vor Unternehmensgründung gestanden hat.

3.3

Die Höhe der Abfindung errechnet sich durch Multiplikation des für den Mitarbeiter maßgeblichen Monatsbetrages im Sinne von Ziffer 4.3. mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Multiplikator.

4. Begriffsbestimmungen

4.1

Lebensalter ist die Anzahl vollendeter Lebensjahre, die der Mitarbeiter am …… erreicht hat.

4.2

Betriebszugehörigkeit ist die Anzahl vollendeter Dienstjahre, die der Mitarbeiter am …… ab dem kündigungsschutzrechtlich relevanten 25. Lebensjahr erreicht hat.

4.3

Monatsbetrag ist das regelmäßige monatliche Bruttoentgelt ohne Berücksichtigung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenvergütung oder sonstigen Zulagen. Nicht ständig gewährte Leistungen bleiben unberücksichtigt.

5. Sonstige Leistungen

5.1

Unabhängig vom Termin des Ausscheidens hat der Mitarbeiter den Urlaub vor dem Ausscheiden in natura zu nehmen.

5.2

Wird das Ausscheiden erst durch Richterspruch ermöglicht, wird die Abfindung einen Monat nach Rechtskraft der richterlichen Entscheidung fällig.

5.3

Falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der ausscheidende Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Ausscheidens eine Unverfallbarkeitserklärung zur betrieblichen Altersversorgung. Nach Vorlage seiner Rentenunterlagen erhält er eine Mitteilung über die Höhe seiner Versorgungs-ansprüche gegen die Firma.

6. Härtefonds

6.1

Zur Milderung besonderer Härten, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung auftreten, kann in Einzelfällen eine Beihilfe gewährt werden. Für derartige Beihilfen wird ein Härtefonds in Höhe von…… EUR gebildet.

6.2

Leistungen aus dem Härtefonds werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Firma gestellt werden. Mit dem Antrag ist glaubhaft zu machen, dass den Antragsteller im Vergleich zu den anderen betroffenen Arbeitnehmern durch das Ausscheiden aus der Firma eine besondere Härte trifft.

6.3

Über den Antrag entscheidet eine aus einem Vertreter der Geschäftsleitung und einem vom Betriebsrat zu bestimmenden Betriebsratsvertreter bestehende Kommission einvernehmlich.

6.4

Auf Leistungen aus dem Härtefonds besteht kein Rechtsanspruch.

6.5

Der Härtefonds wird bis zum …… aufgelöst, soweit die Mittel nicht verbraucht wurden.

7. Schlussbestimmungen

7.1

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum ……

7.2

Im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung auftretende grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten, die sich bei der Anwendung ergeben, sind von der Geschäftsführung mit dem Betriebsrat mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu beraten.

7.3

Die Firma wird diese Vereinbarung allen Mitarbeitern aushändigen.