Betriebsvereinbarung zum Thema Umzugskosten bei Betriebsverlagerung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 111 Nr. 2 BetrVG vereinbart:

  1. In Ergänzung zur Betriebsvereinbarung über einen Interessenausgleich vom […] wird geregelt, in welchem Umfange der Arbeitgeber die durch die Betriebsverlagerung veranlassten Umzugskosten der Arbeitnehmer zu tragen hat.
  2. Zu den Umzugskosten zählen ausschließlich die Ausgaben, die in dieser Betriebsvereinbarung ausdrücklich als erstattungsfähig bezeichnet werden. Ein Umzug setzt voraus, dass der Mitarbeiter über einen eigenen Hausstand verfügt und diesen wegen der Betriebsverlegung aufgibt.
    Umzüge im Zusammenhang mit der Betriebsverlegung sollen spätestens bis zum […] erfolgt sein.
  3. Für die Erstattung der Umzugskosten gelten folgende allgemeine Grundsätze:
  • Der Umzug muss der Personalabteilung vor der Durchführung gemeldet werden.
  • Alle Rechnungen sind auf den Namen der Firma […] auszustellen und bei der Personalabteilung im Original einzureichen. Die Rechnungen müssen einen Prüfvermerk der betreffenden Mitarbeiter enthalten.
  • Eine pauschale Vergütung der Umzugskosten ohne Nachweis der tatsächlichen entstandenen Kosten ist nicht möglich.
  • Die Umzugskosten werden nur zur Hälfte erstattet, wenn der Lebenspartner ebenfalls einen Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber hat.
  • Im Einzelnen gilt:
    • Kosten für ein Inserat zur Wohnungssuche werden ersetzt, wenn vorab eine Genehmigung der Personalabteilung eingeholt wurde.
    • Die Kosten für eine Stellenanzeige des Lebenspartners werden vom Arbeitgeber übernommen.
    • Die Reise- und Verpflegungskosten, die dem Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, werden nach den Richtlinien der Firma […] erstattet. Dies gilt auch für die notwendigen Ausgaben von Familienangehörigen.
    • Zu den erstattungsfähigen Speditionskosten zählen nicht nur die Transportkosten, sondern auch die Kosten für das Ab- und Aufbauen, Ein- und Auspacken, Packmaterial sowie die Transportversicherung.
      Ein Erstattungsanspruch setzt voraus, dass der Mitarbeiter vor dem Umzug das Angebot von mindestens 2 Möbelspeditionen eingeholt und der Personalabteilung vorgelegt hat.
    • Maklergebühren für die Anmietung oder den Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses werden nur in ortsüblicher und bis zu einer Höhe von maximal […] € vom Arbeitgeber übernommen. Zum Nachweis der Miethöhe bzw. des Kaufpreises ist der Miet-/Kaufvertrag vorzulegen.
    • Auf Antrag kann der Arbeitgeber auch die Kautionskosten vorstrecken, wenn die Höhe der Kaution nachgewiesen worden ist.
    • Sonstige umzugsbedingte Auslagen werden durch Pauschbeträge abgegolten, die für Ledige […] € und für Verheiratete […] € betragen.
      Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere, im Haushalt des Mitarbeiters wohnende Person mit Ausnahme des Ehegatten um […] €.
      Die Pauschbeträge werden vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt, soweit sie nach § 9 EStG als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen nicht übersteigen.
  • Sämtliche Leistungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblich veranlassten Umzug der Mitarbeiter können auch dann nicht zurück gefordert werden, wenn der Arbeitnehmer auf Grund einer Eigenkündigung oder aus Gründen, die in seiner Person liegen, aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
    Eine Ausnahme bildet die Kaution: Diese ist einschließlich der angefallenen Zinsen mit dem Auszug aus der Wohnung, spätestens jedoch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.
  • Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.