SGB 8 – § 33: Vollzeitpflege
Zweites Kapitel: Leistungen der Jugendhilfe Vierter Abschnitt: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige Erster Unterabschnitt: Hilfe zur Erziehung § 33: Vollzeitpflege
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.
Erstes Kapitel: Allgemeine VorschriftenZweites Kapitel: Leistungen der JugendhilfeErster Abschnitt: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und JugendschutzZweiter Abschnitt: Förderung der Erziehung in der FamilieDritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in KindertagespflegeVierter Abschnitt: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge VolljährigeErster Unterabschnitt: Hilfe zur ErziehungZweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und JugendlicheDritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und JugendlicheVierter Unterabschnitt: Hilfe für junge VolljährigeDrittes Kapitel: Andere Aufgaben der JugendhilfeErster Abschnitt: Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und JugendlichenZweiter Abschnitt: Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in EinrichtungenDritter Abschnitt: Mitwirkung in gerichtlichen VerfahrenVierter Abschnitt: Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von SorgeerklärungenFünfter Abschnitt: Beurkundung, vollstreckbare UrkundenViertes Kapitel: Schutz von SozialdatenFünftes Kapitel: Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, GesamtverantwortungErster Abschnitt: Träger der öffentlichen JugendhilfeZweiter Abschnitt: Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche TätigkeitDritter Abschnitt: Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und QualitätsentwicklungVierter Abschnitt: Gesamtverantwortung, JugendhilfeplanungSechstes Kapitel: Zentrale AufgabenSiebtes Kapitel: Zuständigkeit, KostenerstattungErster Abschnitt: Sachliche ZuständigkeitZweiter Abschnitt: Örtliche ZuständigkeitErster Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit für LeistungenZweiter Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit für andere AufgabenDritter Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im AuslandVierter Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und JugendlicheDritter Abschnitt: KostenerstattungAchtes Kapitel: KostenbeteiligungErster Abschnitt: Pauschalierte KostenbeteiligungZweiter Abschnitt: Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige MaßnahmenDritter Abschnitt: Überleitung von AnsprüchenVierter Abschnitt: Ergänzende VorschriftenNeuntes Kapitel: Kinder- und JugendhilfestatistikZehntes Kapitel: Straf- und BußgeldvorschriftenElftes Kapitel: Übergangs- und Schlussvorschriften