SGB 8 – § 25: Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

Zweites Kapitel: Leistungen der Jugendhilfe

Dritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


§ 25:Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.