SGB 8 – § 100: Hilfsmerkmale
Neuntes Kapitel: Kinder- und Jugendhilfestatistik § 100: Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1. Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen, 2. für die Erhebungen nach § 99 die Kenn-Nummer der hilfeleistenden Stelle oder der auskunftsgebenden Einrichtung; soweit eine Hilfe nach § 28 gebietsübergreifend erbracht wird, die Kenn-Nummer des Wohnsitzes des Hilfeempfängers, 3. für die Erhebungen nach § 99 Absatz 1, 2, 3 und 6 die Kenn-Nummer der betreffenden Person, 4. Name und Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
Erstes Kapitel: Allgemeine VorschriftenZweites Kapitel: Leistungen der JugendhilfeErster Abschnitt: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und JugendschutzZweiter Abschnitt: Förderung der Erziehung in der FamilieDritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in KindertagespflegeVierter Abschnitt: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge VolljährigeErster Unterabschnitt: Hilfe zur ErziehungZweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und JugendlicheDritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und JugendlicheVierter Unterabschnitt: Hilfe für junge VolljährigeDrittes Kapitel: Andere Aufgaben der JugendhilfeErster Abschnitt: Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und JugendlichenZweiter Abschnitt: Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in EinrichtungenDritter Abschnitt: Mitwirkung in gerichtlichen VerfahrenVierter Abschnitt: Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von SorgeerklärungenFünfter Abschnitt: Beurkundung, vollstreckbare UrkundenViertes Kapitel: Schutz von SozialdatenFünftes Kapitel: Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, GesamtverantwortungErster Abschnitt: Träger der öffentlichen JugendhilfeZweiter Abschnitt: Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche TätigkeitDritter Abschnitt: Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und QualitätsentwicklungVierter Abschnitt: Gesamtverantwortung, JugendhilfeplanungSechstes Kapitel: Zentrale AufgabenSiebtes Kapitel: Zuständigkeit, KostenerstattungErster Abschnitt: Sachliche ZuständigkeitZweiter Abschnitt: Örtliche ZuständigkeitErster Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit für LeistungenZweiter Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit für andere AufgabenDritter Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im AuslandVierter Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und JugendlicheDritter Abschnitt: KostenerstattungAchtes Kapitel: KostenbeteiligungErster Abschnitt: Pauschalierte KostenbeteiligungZweiter Abschnitt: Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige MaßnahmenDritter Abschnitt: Überleitung von AnsprüchenVierter Abschnitt: Ergänzende VorschriftenNeuntes Kapitel: Kinder- und JugendhilfestatistikZehntes Kapitel: Straf- und BußgeldvorschriftenElftes Kapitel: Übergangs- und Schlussvorschriften