Sechstes Kapitel: Finanzierung
Erster Abschnitt: Beiträge
§ 59a:Berücksichtigung des Beitragsabschlags für Eltern bei der Beitragstragung
Der Abschlag nach § 55 Absatz 3 Satz 4 und 5 reduziert die vom Mitglied zu tragenden Beiträge. Soweit die Beiträge von Dritten getragen werden, findet der Abschlag nach § 55 Absatz 3 Satz 4 und 5 keine Berücksichtigung.