SGB 11 – § 100: Nachweispflicht bei Familienversicherung

Neuntes Kapitel: Datenschutz, Statistik und Interoperabilität

Erster Abschnitt: Informationsgrundlagen

Zweiter Titel: Informationsgrundlagen der Pflegekassen


§ 100:Nachweispflicht bei Familienversicherung

Die Pflegekasse kann die für den Nachweis einer Familienversicherung (§ 25) erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben.