SGB 11 – § 43b: Inhalt der Leistung

Viertes Kapitel: Leistungen der Pflegeversicherung

Dritter Abschnitt: Leistungen

Sechster Titel: Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen


§ 43b:Inhalt der Leistung

Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.