SGB 1 – § 6: Minderung des Familienaufwands

Erster Abschnitt: Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte


§ 6:Minderung des Familienaufwands

Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.