Nutzung von Diensthandys

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

§ 1 Benutzung von Diensthandys

Der Arbeitgeber stellt allen Arbeitnehmern, die vorübergehend oder dauerhaft aus dem Home-Office arbeiten, ein dienstliches Smartphone zur Verfügung.

Der Arbeitgeber gestattet den betreffenden Mitarbeitern auch die private Mitbenutzung des dienstlichen Smartphones. Zu diesem Zweck wird der Vertrag über das Smartphone zwischen dem Arbeitnehmer und dem Mobilfunkunternehmen geschlossen. Der Arbeitgeber übernimmt die Grundgebühr. Darüber hinaus trägt der Arbeitgeber die Kosten für den Einzelverbindungsnachweis sowie die Kosten für alle dienstlich veranlassten Nutzungen.

Zur Erstattung der dienstlichen Kosten stellt der Arbeitnehmer jeden Monat einen Kostenerstattungsantrag. Es muss sichergestellt sein, dass der Einzelverbindungsnachweis alle für die Erstattung notwendigen Angaben enthält.

Die entstandenen Kosten werden innerhalb von X Wochen nach Eingang des Antrags vom Arbeitgeber erstattet.

§ 2 Umgang mit dem Diensthandys

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit dem Diensthandy sorgfältig umzugehen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass das Diensthandy jederzeit sicher verwahrt wird. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Der Arbeitnehmer haftet, wenn er den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

§ 3 Sicherheit im Straßenverkehr

Um eine Gefährdung im öffentlichen Straßenverkehr zu vermeiden, werden alle betreffenden Arbeitnehmer verpflichtet, ihr Auto mit einer Freisprechanlage für das Diensthandy auszurüsten. Die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber. Hat das Fahrzeug keine Freisprecheinrichtung und wird eine solche auch nicht nachgerüstet, darf das Handy während der Fahrt nicht benutzt werden.

§ 4 Schutz der Gesundheit

Vor Inbetriebnahme der Geräte werden alle betreffenden Arbeitnehmer über die möglichen Gefahren durch Funkwellen, Elektrosmog usw. informiert.

§ 5 Datenschutz

Die Gebührenabrechnungen für Diensthandys erfolgen nur über den Betreiber des Netzes. Die Abrechnungen geben lediglich über die Menge der verbrauchten Telefoneinheiten Auskunft. Weitere Datenerfassungen erfolgen nicht.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem Dienst-Smartphone, zum Beispiel über unverhältnismäßig hohe Mobilfunk-, Datenvorlumen- oder Roamingkosten, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgerufen, dies in einem Gespräch zu klären. Zu diesem Gespräch wird auch ein Mitglied des Betriebsrats eingeladen.