Betriebsvereinbarung zum Thema PC Hardware/Software-Management

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Geltungsbereich

Die folgende Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten im Standort […]. Sie gilt für den Einsatz der Software-Verwaltung "SV", der Inventarverwaltung "IV". Sie gilt ebenso für die Lizenzverwaltung, die Daten aus den beiden vorgenannten Systemen abgleicht.

2. Systembeschreibung

Die Systembeschreibung der drei genannten Softwarepakete ist in Anlage 1 beigefügt und ist Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung.

3. Zweckbestimmung

Der Einsatz dieser Softwarepakete erfolgt ausschließlich,

  • um die vorhandene Hardware- und Software-Ausstattung der Arbeitsplatz-PCs und angeschlossene Peripheriegeräte zu inventarisieren,
  • den Software-Bestand auf den Arbeitsplatz-PCs zu harmonisieren,
  • die reibungslose Installation von Software zu ermöglichen,
  • Userverwaltung durchzuführen,
  • Software-Lizenzen zu verwalten,
  • die gesetzlichen Forderungen aus Urheber- und Lizenzrecht zu erfüllen und
  • die Mitarbeiter der Hotline und des Anwender-Supports zu unterstützen.

Daten der Beschäftigten werden nicht zu Zwecken der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, zum Leistungsvergleich oder zur Leistungsbemessung verarbeitet oder genutzt.

4. Verfahren IV

An personenbezogenen Daten der Beschäftigten werden ausschließlich Name, Kostenstelle, Telefonnummer und Raumnummer gespeichert.

Mit der Inventarisierungssoftware IV dürfen ausschließlich folgende Dateien der Arbeitsplatz-PCs erfasst werden:

  • alle Dateien mit den Endungen exe, com, bat und cmd und die dazugehörigen System- und Konfigurations-Dateien,
  • alle zum Betrieb notwendigen System- und Konfigurationsdateien, und
  • alle im Zusammenhang mit Virus- und Systemchecks erstellten Dateien, sofern sie keine Daten erhalten, die über den in § 4, Satz 1 genannten Bereich hinausgehen.

Daten-Dateien, die die Beschäftigten erstellt haben, dürfen nicht ermittelt werden.

5. Verfahren SV

An personenbezogenen Daten der Beschäftigten werden ausschließlich Name, Kostenstelle, Telefonnummer und Raumnummer gespeichert.

Mit der Installationssoftware SV wird ausschließlich Software ferninstalliert und fernkonfiguriert.

Bei einem PC-Neustart werden anstehende Installationen automatisch durchgeführt. Hierbei hat der Nutzer die Möglichkeit, Installationen mehrfach zeitlich zu verschieben.

Das Programm ["filmt Abläufe auf dem PC"] wird ausschließlich zur Erstellung von Installationsanweisungen für SV eingesetzt. Es wird auf administrativen Arbeitsplätzen in der EDV-Abteilung installiert, nicht jedoch auf Arbeitsplatz-PCs.

6. Verknüpfung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten der Beschäftigten im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung dürfen nicht mit anderen internen Dateien oder EDV-Systemen verknüpft werden.

Ausnahmen bestehen in den folgenden Punkten, sofern dies im Rahmen des in § 3 genannten Zwecks geschieht:

  • Verknüpfung mit der Trouble-Ticketing Datenbank,
  • Überprüfung des aktuellen Standes der Soft- und Hardware-Konfiguration, soweit die Verknüpfung innerhalb der EDV-Abteilung geschieht,
  • in der Mitteilung an die SAP-Administration, welche SAP-Konfigurationen wo vorhanden sind.

7. Übermittlung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten der Beschäftigten im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung dürfen nicht an andere externe Stellen außerhalb der […] übermittelt werden. Eine Ausnahme besteht in der Übermittlung an Hotline-Mitarbeiter, sofern diese nicht der […] angehören.

8. Löschung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten der Beschäftigten, die für den rechtmäßigen Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen.

9. Zugriffsberechtigungen

Zugriff auf im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung genannten personenbezogenen Daten haben nur die in der Anlage […] benannten Mitarbeiter der EDV-Abteilung.

Die Hotline-Mitarbeiter haben Zugriff auf Daten der IV-Datenbank im Rahmen ihrer Aufgaben und der Zweckbestimmung dieser Betriebsvereinbarung.

Zur Sicherstellung der Kontrollrechte des Betriebsrates wird in einer Protokolldatei festgehalten, wer wann Zugriff auf die IV-Datenbank hatte.

10. Änderungen und Erweiterungen

Änderungen und Erweiterungen des Systems, die den in § 3 genannten Zweck überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates.

11. Inkrafttreten und Kündigung

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31. Dezember gekündigt werden. Sie wirkt nach.