Dritter Abschnitt: Ausgleichsfonds
3. Unterabschnitt: Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
§ 45:Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Für Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die dem Beirat zur Stellungnahme zuzuleiten sind, gelten die §§ 43 und 44 entsprechend.