Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertreter

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertreter

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Betriebsrat wurde mitgeteilt, dass ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung gefordert hat, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gemäß § 78a Abs. 2 BetrVG weiterbeschäftigt zu werden.

Sie haben sich auf dieses Verlangen dahingehend geäußert, dass Sie in unserem Betrieb keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit sehen. Deshalb seien Sie gezwungen, durch das Arbeitsgericht feststellen zu lassen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird. Eine Weiterbeschäftigung sei Ihnen wegen dringender betrieblicher Gründe nicht zumutbar.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, nach Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nicht nur innerhalb des Betriebs, in dem der Auszubildende Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung beschäftigt ist, sondern im ganzen Unternehmen zu suchen.

Unserer Ansicht nach finden sich Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen des Unternehmens:

  • […]
  • […]

Aus diesem Grunde bitten wir um erneute Überprüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und erwarten Ihre Antwort bis zum […].

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender