Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Nutzung technischer Überwachungseinrichtungen
Liegen alle Informationen zum IT-System vor?
Welche Positionen vertritt der Arbeitgeber? (Betriebsvereinbarungsentwurf der Arbeitgeberseite zurückführen auf Eckpunkte)?
Welche Zeitplanung gibt es im Projekt, gibt es zeitlichen Druck?
Was will der Betriebsrat im Interesse der Kollegen erreichen (Formulierung von Eckpunkten)?
Welche Regelungen sind für den Betriebsrat besonders wichtig und welche sind von untergeordneter Bedeutung?
Welche Auswirkungen haben die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Inhalte für die Kollegen?
Sind die Kollegen in die Planung miteinbezogen?
Wer verhandelt auf der Betriebsratsseite?
Soll ein Verhandlungsausschuss gebildet werden?
Sind Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich?
Müssen Sachverständige eingebunden werden (§ 80 Abs. 3 BetrVG)?
Ist juristische und/oder technische Beratung erforderlich?
Betreibt der Betriebsrat im Projekt Öffentlichkeitsarbeit?
Wie werden die Mitarbeiter nach § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG beteiligt?
Welche Eskalationsmöglichkeiten gibt es und was sind die Konsequenzen?
Sind die Eskalationsmöglichkeiten bis zum Ende durchdacht und geprüft und werden nur realistische Eskalationsszenarien angedroht?
Sind alle Eckpunkte enthalten?
Ist die Sprache verständlich?
Welche Laufzeit wird vereinbart?
Wann soll die Betriebsvereinbarung in Kraft treten?
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Soll die Betriebsvereinbarung Nachwirkungen haben?
Soll die Software zunächst zum Test eingeführt werden?
Wurde die Schriftform (Unterzeichnung durch den BR-Vorsitzenden und den Arbeitgeber) eingehalten?
Liegt ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats vor?
Wurde die Umsetzungskontrolle durch den Betriebsrat vereinbart?
Wurden Optimierungsphasen und eine Überprüfung durch den Betriebsrat bezügl. betrieblicher und tatsächlicher Veränderungen in regelmäßigen Abständen vereinbart?