Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Nutzung technischer Überwachungseinrichtungen

  • Liegen alle Informationen zum IT-System vor?
  • Welche Positionen vertritt der Arbeitgeber? (Betriebsvereinbarungsentwurf der Arbeitgeberseite zurückführen auf Eckpunkte)?
  • Welche Zeitplanung gibt es im Projekt, gibt es zeitlichen Druck?
  • Was will der Betriebsrat im Interesse der Kollegen erreichen (Formulierung von Eckpunkten)?
  • Welche Regelungen sind für den Betriebsrat besonders wichtig und welche sind von untergeordneter Bedeutung?
  • Welche Auswirkungen haben die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Inhalte für die Kollegen?
  • Sind die Kollegen in die Planung miteinbezogen?
  • Wer verhandelt auf der Betriebsratsseite? 
  • Soll ein Verhandlungsausschuss gebildet werden?
  • Sind Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich?
  • Müssen Sachverständige eingebunden werden (§ 80 Abs. 3 BetrVG)?
  • Ist juristische und/oder technische Beratung erforderlich?
  • Betreibt der Betriebsrat im Projekt Öffentlichkeitsarbeit? 
  • Wie werden die Mitarbeiter nach § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG beteiligt?
  • Welche Eskalationsmöglichkeiten gibt es und was sind die Konsequenzen?
  • Sind die Eskalationsmöglichkeiten bis zum Ende durchdacht und geprüft und werden nur realistische Eskalationsszenarien angedroht? 
  • Sind alle Eckpunkte enthalten?
  • Ist die Sprache verständlich?
  • Welche Laufzeit wird vereinbart? 
  • Wann soll die Betriebsvereinbarung in Kraft treten?
  • Welche Kündigungsfristen gibt es? 
  • Soll die Betriebsvereinbarung Nachwirkungen haben?
  • Soll die Software zunächst zum Test eingeführt werden?
  • Wurde die Schriftform (Unterzeichnung durch den BR-Vorsitzenden und den Arbeitgeber) eingehalten?
  • Liegt ein entsprechender Beschluss des Betriebsrats vor?
  • Wurde die Umsetzungskontrolle durch den Betriebsrat vereinbart?
  • Wurden Optimierungsphasen und eine Überprüfung durch den Betriebsrat bezügl. betrieblicher und tatsächlicher Veränderungen in regelmäßigen Abständen vereinbart?