Altersteilzeit - Betriebsvereinbarung

Folgende Punkte sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein, wenn sie nicht bereits in dem entsprechenden Tarifvertrag niedergelegt wurden:
Kreis derjenigen, die in Altersteilzeit gehen dürfen
Angabe der Auswahlkriterien
Frist für (schriftliche) Antragsstellung und Entscheidung des Arbeitgebers
Dauer und Form der Altersteilzeit (z.B. Blockmodell)
Aufstockung des Arbeitsentgelts oder des Rentenbeitrags
(über das hinaus, was gesetzlich/tarifvertraglich vorgesehen ist)
Ausgleich von Rentenabschlägen
Behandlung von steuerfreien Entgeltbestandteilen
Behandlung von Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
Ausgleich von Mehrarbeit in Form von Freizeit
Höhe der LohnFortzahlung in Arbeits- und Freistellungsphasen
Schicksal des Aufstockungsbetrags bei Krankheit
Zahlung einer Abfindung bei vorzeitigem Ausscheiden
Insolvenzsicherung (z.B. durch Überweisung des Wertguthabens auf Treuhandkonto)