Folgende Punkte sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein, wenn sie nicht bereits in dem entsprechenden Tarifvertrag niedergelegt wurden: | |
Kreis derjenigen, die in Altersteilzeit gehen dürfen | ❏ |
Angabe der Auswahlkriterien | ❏ |
Frist für (schriftliche) Antragsstellung und Entscheidung des Arbeitgebers | ❏ |
Dauer und Form der Altersteilzeit (z.B. Blockmodell) | ❏ |
Aufstockung des Arbeitsentgelts oder des Rentenbeitrags (über das hinaus, was gesetzlich/tarifvertraglich vorgesehen ist) |
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Ausgleich von Rentenabschlägen | ❏ |
Behandlung von steuerfreien Entgeltbestandteilen | ❏ |
Behandlung von Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) | ❏ |
Ausgleich von Mehrarbeit in Form von Freizeit | ❏ |
Höhe der LohnFortzahlung in Arbeits- und Freistellungsphasen | ❏ |
Schicksal des Aufstockungsbetrags bei Krankheit | ❏ |
Zahlung einer Abfindung bei vorzeitigem Ausscheiden | ❏ |
Insolvenzsicherung (z.B. durch Überweisung des Wertguthabens auf Treuhandkonto) | ❏ |