Betriebsvereinbarung zur Teilzeitarbeit

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
  • Vereinbarung über mitbestimmungs- und zuschlagspflichtige Mehrarbeit (Freizeitausgleich oder Vergütung der Zuschläge immer am Monatsende)
  • Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Errichtung von neuen Teilzeitarbeitsplätzen
  • Stellenausschreibung für freie Arbeitsplätze in der Teilzeitarbeit (§ 7 Abs. 1 TzBfG)
  • Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Arbeitszeitverlängerung oder -kürzung einer Teilzeitkraft geht
  • Ersatzkraft in der Teilzeitarbeit bereit halten, falls ein in Teilzeit Beschäftigter zu einer Vollzeitkraft umgewandelt wird
  • Förderung von Teilzeitarbeit durch den Arbeitgeber
  • Hinweis auf Benutzung der geltenden Bestimmungen von Vollzeitkräften auch für Teilzeitkräfte (Fortbildung, Urlaub, Sonderzahlungen usw.)
  • Die Teilzeitkraft hat das Recht auf Rückkehr auf einen gleichermaßen Vollzeitarbeitsplatz
  • Regelung bei jeder in Teilzeit beschäftigten Person Grundsätze, wie Pausenregelung, Dauer/Lage der Teilzeitarbeit, Verteilung auf einzelne Wochentage usw.
  • Der Betriebsrat informiert das Unternehmen über Teilzeitarbeit (§ 7 Abs. 3 TzBfG)
  • Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing) und Arbeit auf Abruf (Kapovaz) sind keine Formen der Teilzeitarbeit und zählen nicht dazu
  • Keine Benachteiligung oder Diskriminierung von Teilzeitkräften (§ 4 TzBfG)